Duisburg. . Vermieter berichten von einigen Fällen, in denen sich Bewohner gegen die Installation der Geräte wehren. Aus verschiedenen Gründen.

  • Wohnungsgesellschaften berichten von einigen Fällen, in denen Mieter sie nicht in die Wohnung lassen
  • Gründe sind verschieden: Manche haben selbst Geräte installiert, andere haben Angst vor Strahlung
  • Feuerwehr Duisburg trifft bei Brandeinsätzen häufig Wohnhäuser an, die noch gar nicht ausgestattet sind

Rauchmelder retten Leben – die Feuerwehr wird nicht müde, dies zu betonen. Das Piepen der Geräte weckt im Brandfall schlafende Bewohner. Seit Anfang des Jahres müssen alle Wohnungen mit den Geräten ausgestattet sein. Das Gesetz nimmt Immobilien-Eigentümer, egal, ob Privatnutzer oder Vermieter, in die Pflicht: Sie müssen dafür sorgen, dass Rauchwarnmelder vorhanden sind und funktionieren. In einigen Fällen verweigern die Mieter jedoch den Zutritt zu ihren Wohnungen. Am Ende müssen sich Vermieter juristisch Zutritt verschaffen.

Vermieter sind in der Pflicht

„Den Großteil unserer 12 000 Wohnungen haben wir mittlerweile mit Rauchmeldern ausgestattet“, sagt Gerhild Gössing, Sprecherin der Gebag. „In einigen wenigen Fällen haben wir jedoch noch keinen Zutritt zu Wohnungen erhalten“, sagt sie. „Natürlich versuchen wir es zunächst auf außerjuristischem Weg zu klären.“ Schließlich wolle man den Hausfrieden wahren. Verweigere der Mieter dennoch den Zutritt, müsse am Ende der Klageweg gegangen werden. „Immerhin sind wir verpflichtet, die Geräte zu installieren.“

In der Nachbarstadt Mülheim ist dies bereits geschehen: Das Wohnungsbauunternehmen SWB ging in fünf Fällen juristisch gegen die Mieter vor – und bekam Recht. Die Vivawest, die in Duisburg mehr als 10 400 Wohnungen bewirtschaftet, hat nun in 45 Fällen Klage gegen ihre Mieter eingereicht. „Die Urteile stehen noch aus“, sagt Sprecherin Katrin Lamprecht. Trotz mehrfacher Anschreiben, Aushängen und Gesprächen haben die Monteure keinen Zutritt bekommen. Auch die LEG, Vermieter von 6500 Wohnungen in der Stadt, bestätigt, dass sie in „einigen Fällen“ Klage eingereicht wurde.

Nach Urteil müsste Gerichtsvollzieher kommen

„Das ist natürlich der äußerste Fall“, weiß Armin Frenkert vom Verein der Haus- und Grundeigentümer Groß-Duisburg, der rund 4000 Eigentümer vertritt. Etwa zwei bis drei Prozent der Mieter würden den Zutritt verwehren. Aus verschiedenen Gründen: „Manche haben bereits selbst Geräte installiert, andere wollen einfach keine Rauchmelder“, weiß Frenkert. „Es gibt auch Leute, die haben Angst vor Strahlung.“ Die meisten Vermieter versuchen auf dem gütigen Weg doch Zutritt zu bekommen. „Eine Klage ist ja auch kostenintensiv“, weiß Frenkert. Und ein Urteil müsste vollstreckt werden, „das hieße mit dem Gerichtsvollzieher die Tür aufzubrechen“. Ein immenser Aufwand für eine Installation, die nur fünf Minuten dauert.

Andreas Trepmann ist bei der Feuerwehr Duisburg für den vorbeugenden Brandschutz zuständig und weiß: „Rauchmelder retten ganz konkret Leben.“ Häufig finden die Helfer bei Brandeinsätzen Wohnungen vor, die noch gar nicht ausgestattet sind. „Meistens bei Privatleuten.“ Es gebe aber auch den umgekehrten Fall: „Mieter melden sich bei uns und fragen, wie sie ihren Vermieter für eine Installation unter Druck setzen können.“ Die Feuerwehr rät den Betroffenen dann, den Vermieter anzuschreiben und auf den Paragrafen 48 der Bauordnung NRW hinzuweisen. Oder im Zweifel selbst Geräte anzubringen – „das spart Ärger“.

Feuerwehr: Kaum Fehlalarme

Rauchwarnmelder müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern angebracht sein. Zudem müssen Flure, die als Fluchtwege nach draußen führen, mit einem Warnmeldegerät ausgestattet sein.

Die Geräte sollten einmal im Jahr gewartet werden. In NRW ist dafür laut Gesetz der Eigentümer zuständig. Fehl-Alarme registriere die Feuerwehr Duisburg selten, sagt Andreas Trepmann.