Duisburg. . Zum Jahreswechsel endet die gesetzliche Übergangsfrist. Vermieter in NRW müssen ihre Wohnungen dann mit den Geräten bestückt haben.

  • Rauchmelder in Wohnungen werden zum Jahresende Pflicht
  • Vermieter haften im Schadensfall
  • Viele Mieter suchen Hilfe bei Beratungsstellen

Bei der Duisburger Baugesellschaft Gebag läuft es nach Plan: Pünktlich zum 1. Januar 2017 werden alle 12 000 Wohnungen über die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder verfügen. Vielleicht auch schon früher. „Der externe Dienstleister, den wir beauftragt haben, meint, man könne bereits Ende November fertig sein“, sagt Gebag-Sprecherin Gerhild Gössing. Aktuell stehe man bei 90 Prozent.

Seit dem 1. April 2013 gilt in NRW die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten – mit Beginn des neuen Jahres müssen auch ältere Wohnungen mit den Geräten ausgestattet sein. Deshalb haben Interessenvertretungen wie der Verein der Haus- und Grundeigentümer (HuG) in den vergangenen Monaten kräftig Aufklärungsarbeit geleistet. „Mittlerweile sind die meisten Eigentümer sensibilisiert und wissen, dass die Verantwortung bei ihnen liegt“, sagt der HuG-Geschäftsführer Armin Frenkert. Denn das Gesetz nimmt den Immobilien-Eigentümer, ob Privatnutzer oder Vermieter, in die Pflicht: Er muss dafür Sorge tragen, dass Rauchwarnmelder vorhanden sind und auch funktionieren.

Eigentümer muss die Anschaffung finanzieren

„Ich kann jedem Vermieter nur raten, dass er sich kümmert“, sagt Peter Heß vom Mieterschutzbund Duisburg. Er berät in letzter Zeit häufiger Mieter, die sich fragen, was sie tun können, wenn ihr Vermieter das Gesetz ignoriert, oder ob die Miete wegen der neuen Regelung plötzlich drastisch erhöht werden darf. Letzteres geht natürlich nicht: „Der Eigentümer kommt für die Anschaffung der Rauchmelder auf. Betriebskosten dürfen nur in minimalem Umfang auf die Miete umgelegt werden“, so Heß. Das sollte, von Einzelfällen mal abgesehen, je Gerät maximal ein Euro monatlich sein. Davon werden etwa regelmäßige Kontrolle der Geräte und Batteriewechsel bezahlt. Das nämlich solle der Vermieter keinesfalls dem Mieter überlassen, sagt Armin Frenkert. Denn im Schadensfall lasse sich kaum nachweisen, wer wann welche Absprache getroffen hat, so dass im Zweifel der Vermieter haftet.

Beim Kauf auf Prüfzeichen achten

Wie viele Rauchmelder installiert werden, richtet sich nach dem Zuschnitt der Wohnung: So gehört einer in den Fluchtflur, einer in jeden Schlafraum und einer ins Wohnzimmer.

Beim Kauf der Geräte sollte man auf Prüfzeichen achten. Vermieter mehrerer Wohnungen sollten am besten eine Fachfirma beauftragen.

Wer bis zum Jahresende noch keine Rauchmelder in seiner gemieteten Wohnung hat, sollte selbst die Initiative ergreifen, rät Mieterberater Heß. Am 2. Januar könne man dem Vermieter getrost eine Frist setzen, mit dem Hinweis, dass man nach Ablauf eine Fachfirma beauftragen werde. Die Kosten dürfen dann auf die Miete angerechnet werden. „Man muss allerdings darauf achten, dass sich die Preise im Rahmen halten.“ Doch es muss nicht am unwilligen Vermieter scheitern: Zwar habe man im eigenen Verwaltungsbestand bereits etwa 50 000 Rauchmelder verbaut, sagt Armin Frenkert, doch es gebe immer wieder Mieter, die die Monteure nicht hereinlassen würden. Neulich erst habe jemand behauptet, die Kontrolllampe des Rauchmelders störe ihn beim Schlafen. Im Ernstfall, so Frenkert, müssten Vermieter sich den Zutritt eben per Klage verschaffen.