Duisburg. Nach der Flucht aus dem Bürgerkriegsland hatten die Eltern Angst vor Verfolgung. Nach einer Selbstanzeige wurde das Verfahren 2013 eingestellt.
- Bivsis Eltern haben bei der Einreise in die Bundesrepublik falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht
- Anwalt erklärt, dass die Falschangaben dazu beigetragen haben, dass die Familie abgeschoben wurde
- Im Web haben Unterstützer der Familie einePetition gestartet, damit Bivsi und Eltern zurückkommen dürfen
Büßt die abgeschobene Schülerin für einen Fehler ihrer Eltern? Wie berichtet wurde die 14-jährige Schülerin Bivsi R. am Montag aus dem Unterricht des Steinbart-Gymnasiums abgeholt und mit ihren Eltern umgehend nach Nepal abgeschoben.
Der gesamten Familie ist in ihrem Asylverfahren offenbar zum Verhängnis geworden, dass die Eltern bereits vor knapp 20 Jahren bei der Einreise in die Bundesrepublik falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht hatten. Ein Anwalt der Familie berichtete gegenüber dem WDR, dass bei der Mutter die Angabe eines anderen Namens im Rahmen einer Hausdurchsuchung im August 2003 herauskam.
Falschangaben sorgten wohl für Ablehnung in der Härtefallkommission
Der Vater von Bivsi teilte offenbar der Duisburger Ausländerbehörde im Jahr 2012 mit, dass er tatsächlich anders heiße, als er bei seiner Einreise 1998 angegeben hatte. Er habe aus Angst vor Verfolgung in Nepal eine falsche Identität genannt. Monate später zeigte er sich bei der Staatsanwaltschaft selbst an. Die Ermittlungen gegen ihn wurden dann 2013 eingestellt.
Im WDR erklärte der Anwalt, dass diese Falschangaben letztlich dazu beigetragen haben, dass die perfekt integrierte Familie abgeschoben wurde und sich auch die Härtefallkommission des NRW-Landtags nicht positiv auf ihren Verbleib einigen konnte.
Unterstützer starten Online-Petition, um Familie zurück zu holen
Im Internet haben Unterstützer der Familie unterdessen eine Petition gestartet, in der sie fordern, dass Bivsi und ihre Eltern wieder zurückkommen dürfen. Ziel sind 50.000 Unterzeichner, ist dieses Quorum erreicht, fordert OpenPetition Stellungnahmen zu dem Fall ein. Gerichtet ist die Petition, die noch bis Ende August aktiv ist, an den Deutschen Bundestag. Am Nachmittag des 2. Juni hatten dort rund 4900 Unterstützer unterzeichnet. (sten)