Duisburg. . Wer als Ausländer in Deutschland lebt, muss ein ausreichendes Einkommen nachweisen. Eine Türkin wurde abgeschoben, weil sie das nicht konnte.

  • Seit neun Jahren lebt Hülya Can in Duisburg, nun wurde sie abgeschoben weil ihr Einkommen nicht ausreicht
  • Den jahrelangen Rechtsstreit mit dem Ordnungsamt über ihren Aufenthalt hatte sie zuvor verloren
  • Nun lenkt die Behörde ein. Sie will prüfen, ob eine baldige Rückkehr zur Familie nach Marxloh möglich ist

Wer als Ausländer in Deutschland lebt, muss ein für seinen Lebensunterhalt ausreichendes Einkommen nachweisen. Wer das trotz gerichtlicher Feststellung nicht kann, hat mit Abschiebung zu rechnen. Acht Jahre nach ihrer Einreise setzten Mitarbeiter des Ordnungsamtes deshalb am vergangenen Freitag die Türkin Hülya Can zwangsweise in den Flieger nach Istanbul. Erst wenn ihre Familie – Ehemann und drei erwachsene Kinder leben noch in Duisburg – fehlende Unterlagen einreichen, will das Ordnungsamt die Rückkehr ermöglichen. Das stellte Thomas Freitag, stellv. Amtsleiter des Ordnungsamtes, am Montag in Aussicht.

Ratsherr übt scharfe Kritik

Scharfe Kritik am Vorgehen der Ordnungsbehörde übt Rainer Grün. „Das Ordnungsamt hat überreagiert und ohne Not eine Familie auseinandergerissen, die nie Sozialleistungen beantragt hat.“ Der Ratsherr der Fraktion JuDu/DAL hatte zuletzt die Familie unterstützt in ihrem Bemühen um eine dauerhaften Aufenthaltsstatus. Den haben nur der Vater Ibrahim und die drei Kinder, die bereits vor 15 Jahren nach Marxloh kamen, nicht aber die 2009 eingereiste Mutter. Sie verfügte nur über eine jeweils um drei Monate zu verlängernde Duldung. Bei der letzten persönlichen Vorsprache seien zwar die fehlenden Unterlagen angemahnt worden, „aber von Abschiebung war da nicht die Rede“, so Rainer Grün.

Auch Betreiberin einer Teestube

Rainer Grün.
Rainer Grün. © Lars Heidrich

Die Abschiebung hat eine juristische Vorgeschichte, die bereits 2014 beginnt. Da hatte das Ordnungsamt in einem gerichtlichen Vergleich der Familie noch die Chance eingeräumt, ein ausreichendes Einkommen nachzuweisen. Bei der Bemessung werde der Hartz IV-Regelsatz für Eltern und unterhaltspflichtige Kinder plus Miete zugrunde gelegt, erläutert Thomas Freitag.

Schwierig, denn laut eigenen Angaben verdiente Hülya Can monatlich 1000 Euro als Kassiererin, war gleichzeitig Betreiberin einer Marxloher Teestube, die ihr Mann Ibrahim führt. Weil im vergangenen Jahr die Klage gegen eine erneute Ordnungsverfügung der Behörde abgelehnt wurde und auch juristische Schritte gegen die Aufforderung zur freiwilligen Ausreise unterblieben, sei die Abschiebung vollzogen worden.

Verlängerter Heimaturlaub auf Staatskosten

Die Lösung für Rückkehr der Mutter könnte nun die rückwirkende Abmeldung des jüngsten Sohnes aus der Bedarfsgemeinschaft sein, die dieser beantragt hat. „Wir prüfen, ob das Einkommen dann ausreicht“, kündigt Thomas Freitag an. Auch die Wiedereinreisesperre könne eventuell verkürzt werden. Die Abschiebung – für Hülya Can bliebe dann ein verlängerter Heimaturlaub auf Staatskosten.