Duisburg. . Ein Bündnis aus Politik, Einzelhandel und Wirtschaft will das am Hauptbahnhof geplante Outlet Center durch einen Bürgerentscheid stoppen.

  • Bündnis aus Politik, Handel und Wirtschaft will geplantes Outlet Center durch Bürgerentscheid stoppen
  • Bürgerbegehren zielt gegen den hoch umstrittenen Grundsatzbeschluss des Rates vom 1. Februar
  • Bündnis müsste bis Mai 11.100 Unterschriften von Duisburger Wahlberechtigten vorgelegt haben

Das neben dem Hauptbahnhof geplante „Designer Outlet Center“ (DOC) soll nach dem Willen der kleinen demokratischen Parteien in Duisburg, sowie des Einzelhandels, der lokalen Wirtschaft und des BUND offenbar durch einen Bürgerentscheid gestoppt werden. Noch in dieser Woche soll nach Worten des Fraktionsgeschäftsführers von Bündnis90/Die Grünen, Gerd Schwemm, im Bündnis der Aktiven entschieden werden, ob ein entsprechender Antrag (Bürgerbegehren) der Stadtverwaltung überreicht werden soll.

Das Bürgerbegehren zielt gegen den in der Stadtgesellschaft hoch umstrittenen Grundsatzbeschluss des Rates vom 1. Februar zur Realisierung eines „Designer Outlet Centers“ auf der Fläche des alten Gütebahnhofgeländes. Nach Einschätzung der DOC-Kritiker würde ein Outlet-Center direkt neben der City den bestehenden Einzelhandel in der Stadtmitte zerstören und jede positive Weiterentwicklung der Innenstadt blockieren.

Mit schlichtem „Ja“ oder klarem „Nein“ antworten

An dem Text wird nach Mitteilung von Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Gerd Schwemm aktuell formuliert. Schwemm moderiert derzeit für die verschiedenen Akteure das Verfahren. Das Bürgerbegehren muss eine so genannte „geschlossene Frage“ vorlegen, die nur mit einem schlichten „Ja“ oder einem klaren „Nein“ zu beantworten ist. Inhaltlich, so Schwemm, werde der Text die Bürger nach der Verwirklichung des Masterplans für die Innenstadt und für das Güterbahnhofgelände befragen, der nicht durch eine DOC-Planung gefährdet werden dürfe.

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Wenn die Aktivisten des Bürgerbegehrens tatsächlich die Bühne betreten, stehen sie sofort unter Zeitdruck. Denn die Frist für die Vorlage der geforderten Unterschriften von drei Prozent der Duisburger Wahlberechtigten, mit denen ein Bürgerentscheid begründet werden muss, beträgt drei Monate – gerechnet ab dem DOC-Beschluss im Rat. Das heißt: Wer ein Bürgerbegehren gegen das DOC beantragt, das bekanntlich am 1. Februar 2017 im Rat im Grundsatz beschlossen wurde, muss dazu spätestens am 1. Mai die Unterschriften von mindestens 3 % der Duisburger Wahlberechtigten der Verwaltung vorlegen.

Sicherheitshalber 13.000 Unterschriften sammeln

Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Schwemm: „Allerdings dürfen wir die Zeit dazurechnen, die die Verwaltung benötigt, um den Antrag – der übrigens kein Grünen- Antrag – sondern ein Antrag eines breiten Duisburger Bündnisses aus Politik und Wirtschaft ist, zu bearbeiten.“ Dazu zählt die Beratung der Antragsteller, wie auch die Kostenkalkulation. Sprich: Der Abgabetermin ist der 1. Mai, plus die benötigte Bearbeitungszeit durch die Stadtverwaltung.

Eingereicht werden müssen Unterschriften von drei Prozent der 370.000 Wahlberechtigten in Duisburg. Das sind rechnerisch 11.100 Unterschriften. Schwemm: „Sicherheitshalber wollen wir aber 13.000 bis 14.000 Stimmen sammeln. Denn man weiß ja nie, wie viele Unterschriften hinterher beim Zählen anerkannt werden!“

Rat muss unverzüglich die Zulässigkeit feststellen

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Ist das Bürgerbegehren in Form und Inhalt dann korrekt eingereicht worden, muss der Rat „unverzüglich feststellen“, ob das Begehren zulässig ist. Entspricht der Rat einem zulässigen Bürgerbegehren nicht (sprich: Nimmt der Rat seinen DOC-Beschluss vom 1. Februar nicht zurück), muss innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit dann der Bürgerentscheid durchgeführt werden.

Vorbereitung und Durchführung eines Bürgerentscheids laufen dann ab wie eine Kommunalwahl, der in diesem Fall im Sommer bzw. im Spätsommer und somit in der Nähe der OB- und Bundestagswahl liegen könnte.

Erfolgreich ist ein Bürgerentscheid aber nur dann, wenn am Ende der Abstimmung zehn Prozent der Wahlberechtigten (in diesem Fall also ca. 37.000) mit einem „Ja“ votiert haben. Dann müsste der Rat sein DOC-Votum vom 1. Februar zurückziehen.