Duisburg. . Unter strengen Sicherheitsauflagen beginnt am Montag der Prozess gegen einen Satudarah-Rocker. Laut Duisburger Gericht ist sein Leben bedroht.

  • Das Duisburger Landgericht hat den Prozess aus Sicherheitsgründen nach Düsseldorf verlegt
  • Angeklagter Satudarah ist im Zeugenschutzprogramm. Es gibt Drohungen gegen „Aussteiger“
  • Hohe Sicherheitsauflagen beim Prozess. Selbst Zeichnungen dürfen nicht gemacht werden

Über Jahre füllte der Rockerkrieg zwischen Satudarah, Hells Angels und Bandidos die Schlagzeilen, Prozesse und Razzien in Duisburg beschäftigten Justiz und Polizei. Am Montag beginnt ein brisanter Prozess gegen einen Satudarah-Rocker, der zugleich Kronzeuge ist. Aus Sicherheitsgründen hat das Duisburger Landgericht den Prozess in den Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts in Düsseldorf verlegt. Ab 9.30 Uhr steht der 47-jährige J. vor Gericht, angeklagt in vier Punkten. Derzeit ist er auf freiem Fuß, aber im Zeugenschutzprogramm der Polizei. Laut Gericht ist sein Leben bedroht. Deshalb gelten zu seinem Schutz strengste Sicherheitsauflagen.

Leben des Angeklagten in Gefahr

Da seine Aussagen in anderen Prozessen, unter anderem vor dem Bundesverwaltungsgericht, zum Verbot von Satudarah sowie zu weiteren Festnahmen geführt haben, hat J. einige Rocker gegen sich aufgebracht. Er sei „ernsthaft in Gefahr, auf Veranlassung der Satudarah getötet zu werden. Er hat durch seine Kooperation mit der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden zur Verurteilung weiterer Mitglieder der Satudarah und auch zu dem mittlerweile ausgesprochenen Vereinsverbot für die Satudarah beigetragen“, heißt es in einer „sitzungspolizeilichen Anordnung“, die das Duisburger Landgericht zum Prozessauftakt erlassen hat.

Vor zwei Jahren gabe es eine bundesweite Razzia der Polizei gegen den verbotenen Rockerclub Satudarah.
Vor zwei Jahren gabe es eine bundesweite Razzia der Polizei gegen den verbotenen Rockerclub Satudarah. © Stephan Eickershoff

Es gebe Anhaltspunkte, dass auf abtrünnige Satudarah-Mitglieder ein Kopfgeld ausgesetzt sei. So sei zuletzt ein inhaftierter ehemaliger Satudarah-Mann, dessen Aussagen zu weiteren Festnahmen im Umfeld der Rockerbande führten, Mitte Januar in der Justizvollzugsanstalt Willich „konkret gefährdet“ worden. Entsprechend streng sind die Sicherheitsbestimmungen für den Prozess in Düsseldorf: Alle Teilnehmer müssen durch die Sicherheitsschleuse und sich abtasten lassen. Es gilt ein Verbot, Rockersymbole zu zeigen. Der Angeklagte darf nicht gefilmt oder fotografiert werden und wird erst in den Saal gebracht, wenn die Kamerateams rausgeführt sind. Selbst Zeichnungen des Rockers dürfen nicht angefertigt werden.

Angeklager darf nicht erkennbar sein

An die Medien wird appelliert, auch keine ältereren Bilder des Angeklagten zu veröffentlichen. So soll ausgeschlossen werden, „dass das derzeitige äußere Erscheinungsbild des Angeklagten verbreitet werden kann, weil dies die Identifizierung des Angeklagten an seinem jeweiligen Aufenthaltsort und in der Folge Angriffe auf den Angeklagten zur Folge haben kann“, heißt es in der Anordnung.

So derart geschützt wird es am Montag um strafrechtlich relevante Vorwürfe gehen, für die J. sich verantworten muss. Beklagt sind vier Punkte: Im Mai 2012 soll er dabei geholfen haben, 10 Kilo Marihuana und 800 Gramm Kokain aus den Niederlanden eingeführt zu haben. Im Februar 2013 soll er zur Beschaffung einer Pistole mit Schalldämpfer mit drei weiteren Personen nach Holland gereist sein, stattdessen mit einer „Kriegswaffe“, in diesem Fall zwei Maschinenpistolen nebst Magazin, zurückgekommen sein.

Allerdings soll er zur Sicherung der Fuhre in einem separaten Wagen vorweg gefahren sein und nicht in dem Wagen mit den Waffen gesessen haben. Der dritte Vorfall betrifft eine Lieferung von drei Kilo Marihuana, die er zum Weiterverkauf Mitte 2013 weitergegeben haben soll. Schließlich soll er 800 Gramm Kokain geliefert bekommen haben. Während die Anklage in den ersten beiden Fällen Beihilfe sieht, liegt in den anderen Fällen vermutlich eine Mittäterschaft vor. Drei Verhandlungstage sind bislang anberaumt, ein Urteil könnte am 28. Februar erfolgen.

>> V-Mann der Polizei im Rockermilieu?

Recherchen mehrerer Medien haben ergeben, dass der 47-jährige Angeklagte ein V-Mann der Polizei gewesen sein könnte. Das ergebe sich allerdings nicht aus der Anklageschrift, heißt es aus der Pressestelle des Landgerichts Duisburg.

2014 scheiterte der Innenausschuss des Landtages daran, die Frage zu klären, ob es sich tatsächlich um einen V-Mann handelt. Innenminister Ralf Jäger verwies auf laufende Ermittlungen. Ein Buch, das pünktlich zum Prozessbeginn am Montag erscheint, soll die Theorie mit dem V-Mann im Rockermilieu ausführlich beschreiben.