Duisburg. Amtsgericht verurteilte den sieben Jahre älteren Bruder des Rocker-Präsidenten am Dienstag wegen eines Drogendeliktes zu Bewährungsstrafe.

  • Amtsgericht Duisburg verurteilt Bruder des Ex-Rocker-Präsidenten (40)
  • 47-Jähriger bekam für Beihilfe zu Drogenkurierfahrt Bewährung
  • „Ali Osman“ hatte vergeblich für seinen Bruder ausgesagt

Im Januar 2014 war Yildiray K., besser bekannt als „Ali Osman“, vom Landgericht Duisburg wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Am Dienstag hatte der inzwischen 40 Jahre alte ehemalige Satudarah-Chef einen kurzen Gastauftritt vor dem Amtsgericht. Im Verfahren gegen seinen sieben Jahre älteren Bruder, dem die Teilnahme an einer Drogenkurierfahrt im Jahre 2012 vorgeworfen wurde, sagte er als Zeuge aus.

Der Angeklagte hatte die Tat im Laufe des mehrtägigen Verfahrens mehrfach bestritten. Sein Bruder wisse, dass er damit nichts zu tun habe. Yildiray K. bestätigte das. „Es ist Unsinn, dass ich meinem Bruder die Anweisung gegeben haben soll, bei dieser Kurierfahrt mitzumachen“, so „Ali Osman“. „Er war nur für den Club zuständig. Mit den anderen Sachen hatte er nichts zu tun.“ Er könne sich nur wundern, so der Zeuge, dass zahlreich observierende Polizei und V-Leute, die in epischer Breite in seinem Verfahren ausgesagt hätten, seinen Bruder nie erwähnten. Erst im Verfahren gegen drei frühere Mitstreiter tauchte der Name des 47-Jährigen erstmals auf.

Gericht glaubte den Belastungszeugen

Der Verteidiger setzte nach: „Halten sie es für möglich, dass sich Leute durch falsche Aussagen zu Lasten ihres Bruders einen Vorteil verschaffen wollten und sich gleichzeitig dafür rächen, weil sie gegen den Kodex der Satudarah verstießen?“ Yildiray K. muss nicht lange nachdenken: „Das liegt ja wohl auf der Hand.“

Das Schöffengericht glaubte am Ende den zwei Belastungszeugen - ein dritter hatte gestern noch einen Rückzieher gemacht und kann sich angeblich nicht mehr erinnern. Allerdings fiel das Urteil deutlich milder aus als die zwei Jahre Gefängnis, die der Staatsanwalt gefordert hatte. Wegen Beihilfe zum Drogenschmuggel und Drogenhandel wurde der 47-Jährige zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. „Es steht fest, dass der Angeklagte mindestens sein Auto zur Verfügung stellte. Und er wusste wohl, dass das nicht zum Kaffeekaufen gebraucht wurde“, so die Vorsitzende.