Herne/Bochum. . Ein Paketbote aus Herne ist vom Landgericht wegen Vergewaltigung einer Schülerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Alkohol, Tränen und Gewalt: Rund eineinhalb Jahre nach einer Vergewaltigung am Rande eines Trinkgelages mit Jugendlichen ist ein Paketbote (44) aus Herne am Bochumer Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 500 Euro Schmerzensgeld an das damals 14-jährige Opfer bezahlen.

Die Richter der 5. Jugendschutzkammer waren überzeugt, dass der 44-Jährige am 18. April 2015 gegen vier Uhr nachts über ein in seinem Bett schlafendes (betrunkenes) Mädchen hergefallen ist. Laut Urteil wurde die 14-Jährige auch vergewaltigt. Die zweijährige Haftstrafe entspricht der Mindeststrafe für eine Vergewaltigung. Das Gericht würdigte durch das Gewähren einer Bewährungschance insbesondere das weitreichende Geständnis des Herners sowie seine bislang strafrechtlich weiße Weste. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert.

Es war Verteidiger Heinrich Kill, der bereits beim Prozessbeginn im Namen des Angeklagten ein Geständnis abgelegt hatte. „Ich habe einen schweren Fehler gemacht“, hatte der Paketbote erklären lassen.

Die Schülerin war am fraglichen Abend gemeinsam mit mehreren Jugendlichen zu einem „Zechgelage“ in der Wohnung des Angeklagten unweit vom Grenzweg erschienen. Im Verlaufe der Nacht war die heute 16-Jährige betrunken zusammengebrochen und daraufhin von Freunden zum Ausnüchtern in das Bett des Angeklagten gelegt worden. Dort war sie vom ebenfalls alkoholisierten Angeklagten kurz danach sexuell missbraucht worden.