Duisburg. Adnan Hamad lebt ständig in der Angst, Duisburg wieder verlassen zu müssen. „Aussetzung der Abschiebung” steht auf seinem Ausweis. Er ist nur geduldet, könnte jederzeit abgeschoben werden. Dabei fürchtet seine Familie, umgebracht zu werden, wenn sie in den Irak zurückkehrt.
Seit acht Jahren lebt der 45-Jährige mit Ehefrau Samer Muhamad in Deutschland. Im Irak fühlte er sich nicht mehr sicher, floh am 21. Juli 2001. Tochter Alaa war vier Jahre alt. Sie besucht heute die Frankenschule in Walsum. „Eine gute Schülerin”, sagt der stolze Vater. Heute sind sie mit Sabiha (6), Laila (5) und Alan (2) zu fünft.
Rückkehr lebensgefährlich
Sein Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlingen war zunächst erfolgreich, die Feststellung wurde 2005 widerrufen. Seine Klage wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf 2006 ab. Mit Folgeanträgen hatte der Kurde keinen Erfolg. Dabei, so klagt er, sei die Lage im Irak nach wie vor sehr gefährlich. Ehefrau Samer ist sicher, dass man die Familie umbringe werde, wenn sie in den Irak zurückkehrte. Gefahr ginge von den Gruppen Saddam Husseins aus, die wüssten, dass sie nach Europa gegangen seien.
Furchtbare Ungewissheit
„Die Ungewissheit ist furchtbar”, sagt Adnan Hamad. „Das macht mich fertig. Ich tue alles, damit ich meine Familie ernähren und kein Geld von Deutschland in Anspruch nehmen muss.” So war er als Fahrer bei der Duisburger Tafel tätig, war Hausmeister im Kindergarten, hat auf der Zeche gearbeitet. „Seit vier Jahren fahre ich Taxi, meistens nachts.”
Die 12-jährige Alaa hofft, hier auf der Schule weiter bei ihren Freundinnen bleiben zu können. Doch die Zukunft ist ungewiss. Peter Bölling, Leiter des Ordnungsamtes, bedauert die Situation, in der sich die Familie befindet. Zumal es die Fünf besonders hart treffe. Wären sie drei Wochen eher nach Deutschland eingereist, profitierten sie heute von der Stichtagsregelung.
Wer vor dem 1. Juli 2001 eingereist ist, erhält eine Aufenthaltserlaubnis und wird nicht von Abschiebung bedroht. Damit allerdings muss auch die Familie Hamad vorerst nicht rechnen. Peter Bölling beruhigt: „Wir schieben niemanden in den Irak ab.” Bölling hofft, dass der Gesetzgeber irgendwann die Altfallregelung modifiziert und die Familie dann endgültig in Duisburg bleiben kann.
Vorläufig bleibt ihr nur ein Antrag an die Härtefallkommission. Sollten die Mitglieder ein Ersuchen an die Stadt für einen befristeten Aufenthalt richten, sähe es gut aus für die Familie. „Denn bisher”, so Bölling, „haben wir noch kein Ersuchen zurückgewiesen.”