Duisburg. . Duisburger Gewerkschaften warnen, dass sich Arbeitgeber vor den Sonderzahlungen drücken. In der Baubranche habe dies laut IG Bau sogar Methode.

Auszubildende und andere Arbeitnehmer sollen auf ihrer Lohnabrechnung für November ganz genau prüfen, ob dabei ebenfalls das Weihnachtsgeld überwiesen wurde. Das raten die Gewerkschaften.

„Kleine Baufirmen sind da rigoros. Viele zahlen nicht und das hat Methode“, sagt Jürgen Goldschmidt von der Duisburger Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau). Selbst wenn etwa durch Tarif- oder Arbeitsverträge ein Anspruch auf diese sonst freiwillige Sonderzahlung besteht, würden etliche Chefs kleiner Baufirmen oder Malerbetriebe darauf setzen, dass die Beschäftigten diesen nicht einfordern. „Oft fehlt der Mut dazu“, denn Anstellungen seien meist befristet, und gerade Familienväter wollten ihren Job nicht gefährden.

Viele wissen nicht, ob sie Ansprüche auf Sonderzahlungen haben

„Weihnachtsgeld ist in vielen Branchen und Betrieben ein selbstverständlicher Bestandteil des Gehalts“, sagt Matthias Heidmeier vom Unternehmerverband. „Wenn es vereinbart ist, wird es auch ausgezahlt.“ Schließlich sei es nicht nur Leistungs- und Motivationsanreiz, sondern auch eine Anerkennung für geleistete Arbeit. Nicht jeder Chef setze dafür jedoch aufs traditionelle Weihnachtsgeld, das mit dem Novemberlohn im Dezember aufs Konto fließt. „Es gibt inzwischen ganz verschiedene Modelle“, etwa individuelle Prämien.

Dass der Großteil aller Duisburger Arbeitgeber, auch Chefs in kleinen und mittelständischen Betrieben, die Jahresgratifikation auszahlen, wenn darauf Anspruch besteht, davon ist DGB-Gewerkschaftssekretär Uli Rieger überzeugt. Viele Betroffene, gerade Auszubildende, wüssten allerdings erst gar nicht, ob sie Ansprüche auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld haben oder ob ein Tarifvertrag greift. Unternehmen, die keinen Arbeitgeberverbänden angehören, sind in der Regel nicht tarifgebunden.

Gewerkschaft rät Arbeitnehmern sich zu organsieren und Recht einzuklagen

Und: „Nur Gewerkschaftsmitglieder haben einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld.“ Sollte es dennoch auf der Lohnabrechnung fehlen, rät Rieger: „Erstmal beim Arbeitgeber höflich nachfragen, ob es vielleicht ein Versehen ist. Vieles klärt sich mit einem Gespräch.“ Sind die Fronten jedoch verhärtet, empfiehlt er, sich bei der zuständigen Gewerkschaft abzusichern und, falls nötig, vors Arbeitsgericht zu ziehen.

„Arbeitnehmer sollten natürlich immer klagen“, findet Industriegewerkschafter Jürgen Goldschmidt. „Wer einmal nachgibt, ist der ewige Verlierer.“ Zudem appelliert er an alle Beschäftigten, ihrer Fachgewerkschaft beizutreten. Denn gerade in der Baubranche würden die schwarzen Schafe, die sich vor vereinbarten Sonderzahlungen drücken, ehrliche Unternehmer, die korrekt bezahlen, durch diesen illegalen Wettbewerbsvorteil enorm unter Druck setzen. Das könne man nur durch einen hohen Organisationsgrad abstellen und durch Mut, sein Recht auch einzuklagen.