Duisburg. Eine Duisburger Recycling-Firma verklagte die Stadt auf 21.000 Euro Schadensersatz, weil ihr die Genehmigung für eine Altkleidersammlung verweigert wurde.

  • Duisburger Recycling-Firma verklagte Stadt auf 21.000 Euro Schadenersatz
  • Stadt hatte Aufstellung von Sammel-Containern zunächst untersagt
  • Landgericht wies Klage ab: Unternehmen trage Mitschuld für entgangenen Gewinn

Mit einem juristischen Streit um das Sammeln von Altkleidern musste sich jetzt das Landgericht am König-Heinrich-Platz auseinandersetzen. Ein in Duisburg ansässiges Recycling-Unternehmen hatte die Stadt auf Schadenersatz verklagt. Begründung: Weil die Stadt zunächst eine Genehmigung zum Aufstellen der Container verweigerte, sei der Firma ein Gewinn von rund 21.000 Euro entgangen. Das Landgericht wies die Klage vor wenigen Tagen ab.

Im August 2012 hatte die Recycling GmbH, die auch in anderen Städten von Nord- bis Süddeutschland abgelegte Textilien und Schuhe einsammelt, ihre Tätigkeit auf ihren Heimatstandort Duisburg ausweiten wollen. Sie meldete an, dass sie der Stadt, die durch die Wirtschaftsbetriebe bislang bereits flächendeckend sammelte (2013 waren es 1163 Tonnen) in bescheidenem Maße Konkurrenz machen wollte. 40 bis 45 Tonnen wollte das Unternehmen über vier Container für Schuhe und Altkleider im öffentlichen Raum sammeln. Doch die Stadt untersagte die Aufstellung.

Keine Amtspflichtverletzung durch die Stadt

Das Unternehmen klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht. Als das signalisierte, dass die Klage wohl begründet sei, hob die Stadt ihre Untersagungsverfügung im November 2014 auf. Das Unternehmen stellte seine Container auf. Und verklagte die Stadt. Die habe durch ihr aus Sicht des Klägers willkürliches Handeln eine Amtspflichtverletzung begangen. Dadurch sei dem Unternehmen bei einem Preis von 48 Cent pro Kilo in jenem Zeitraum, der durch die Untersagungsverfügung blockiert war, ein Verdienst von mindestens 21.000 Euro entgangen.

Das Landgericht wies die Klage jetzt allerdings als unbegründet zurück: Von einer klaren Amtspflichtverletzung könne keine Rede sein. In diesem Bereich fehlten nämlich zum Zeitpunkt der Ereignisse noch klare rechtliche Entscheidungen der Obergerichte. Die Stadt habe also in einem unsicheren Rechtsbereich agiert und eben gerade nicht vorsätzlich gegen klare rechtliche Grundsätze und gegen jeden gesunden Menschenverstand verstoßen.

Unternehmen trägt erhebliche Mitschuld

Zudem trage das Unternehmen an dem entgangenen Gewinn eine erhebliche Mitschuld: Statt ein gewöhnliches Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht einzuleiten, hätte die Firma gegen die sofortige Vollziehung der Untersagungsverfügung ein Eilverfahren anstrengen müssen. Dann wäre es nämlich erst gar nicht zu derart hohen entgangenen Gewinnen gekommen.

Die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels läuft noch.

50 gewerbliche Sammler sind in Duisburg genehmigt 

Wer Altkleider in Duisburg sammeln will, muss dies gemäß dem Abfallentsorgungsrecht bei der Stadt anzeigen. „Wenn die Zusage erteilt ist, kommt es aber noch darauf an, wie die Kleider gesammelt werden“, erklärt Stadtsprecherin Susanne Stölting. „Für alle, die im öffentlichen Straßenraum sammeln wollen, egal ob mit einem Container oder mit Plastikeimern, die vor die Haustüren gestellt werden, ist zusätzlich eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich.“ Diese entfalle für öffentliche Kleiderkammern, die gebrauchte Textilien zur weiteren Nutzung durch andere sammeln. Aber sie entfalle auch für Altkleidersammler, die ihre Sammelbehälter nicht im öffentlichen Raum aufstellen, weil sie etwa Verträge mit Supermärkten oder anderen Privaten abgeschlossen haben.

Zurzeit gibt es 50 gewerbliche und 10 gemeinnützige Sammler die angezeigt haben, dass sie in Duisburg Altkleider sammeln.

An rund 400 Plätzen hat die Stadt selbst Container aufgestellt. Im vergangenen Jahr sammelten die Wirtschaftsbetriebe Duisburg insgesamt rund 1866 Tonnen Altkleider ein, wie die WBD auf Anfrage mitteilten. Den Ertrag, den die Stadt damit eingenommen hat, konnten die WBD aber nicht benennen. Die eingesammelten Textilien und Schuhe werden mehrstufig sortiert, wie eine Sprecherin der WBD erklärt. Die beste Ware bleibe in Deutschland und Europa, der Rest gehe nach Afrika und Südamerika. Nicht verwendbare Textilien werden zu Putzlappen und Dämmmaterial verarbeitet.

„Wer möchte, dass seine abgelegten, aber noch gut erhaltenen Kleider an bedürftige Menschen weitergegeben werden, sollte sie direkt in einer Kleiderkammer abgeben“, empfiehlt Susanne Stölting.