Duisburg. Altkleider zu sammeln, kann ein lukrative Einnahmequelle sein. Immerhin bringt eine Tonne zwischen 200 und 500 Euro ein. Kein Wunder also, dass nun elf private Sammler vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen sind, weil ihnen die Stadt Duisburg die mobile Sammlung alter Textilien nicht genehmigt hat.

Der Kampf um Duisburgs Altkleider wird mit immer härteren Bandagen geführt. Aktuell klagen elf private Sammler gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Sie wollten mobile Sammlungen in Duisburg durchführen, was ihnen allerdings bisher von der Stadt verwehrt wird.

Prinzipiell sammeln die Wirtschaftsbetriebe (WBD) in Duisburg Altkleider und haben dafür mehr als 200 Container im Stadtgebiet aufgestellt. Die gesammelten Klamotten, in Duisburg waren das 2013 immerhin 1200 Tonnen, werden an einen Entsorger in Bremen verkauft, der die Kleider weiter verwertet. Dort werden die Textilien über eine mehrstufige Vollsortierung überwiegend per Hand durch geschultes Personal zu etwa 50 % in noch tragbare Kleidung und nicht mehr als Kleidung verwendbar sortiert, erklärt Sarah Mdaghi von den WBD das Verfahren. Die tragbare Kleidung geht in unterschiedlichen Mengenanteilen an Kleiderkammern in Deutschland und wird weltweit verteilt. „46 Prozent“, sagt Sarah Mdaghi, „werden industriell verwertet.“ Es entstehen Dämmmaterialien oder Putzlappen. Die restlichen vier Prozent landen in der Müllverbrennung, weil sie so verschmutzt sind, dass keiner etwas mit den „Lappen“ anfangen kann. Die Einnahmen für eine Tonne Altkleider schwanken zwischen 200 und 500 Euro.

Antrag beim städtischen Amt für Umwelt und Grün

Wer als Privat-Unternehmer auf Sammeltour gehen will, muss seit dem 1. Juni 2012 einen Antrag beim städtischen Amt für Umwelt und Grün als Untere Abfallwirtschaftsbehörde stellen. Das taten bisher 34 Unternehmen. Die Stadt lehnte alle Anträge ab, verwies auf das funktionierende Sammelsystem der WBD. Außerdem seien in einigen Fällen die Unterlagen nicht vollständig eingereicht worden, mal habe der Antragsteller nicht nachweisen können, dass die Altkleider nach der Sammlung ordnungsgerecht entsorgt werden, sagt das Rathaus. „Für die Stadt ist ein dauerhaftes und zuverlässiges Sammelsystem wichtig, damit die Wertstoffe an den dafür vorgesehen Stellen landen und nicht als wilde Müllkippe“, begründet Stadtsprecherin Susanne Stölting die ablehnende Haltung gegenüber privaten Sammlern. Aber natürlich spielt auch Geld eine Rolle, denn die WBD verdienen an den Altkleidern. Die WBD-Logik: Durch die Einnahmen an den Altkleidern können sie die Abfallgebühren für die Bürger stabil halten, weil das Geld in den Gebührenhaushalt fließt.

Bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf die anhängigen Klagen entscheidet. Einen ersten juristischen Fingerzeig liefert das Oberverwaltungsgericht Münster. Dort hatten in einer ersten Runde die gewerblichen Firmen gewonnen. Die Münsteraner Richter stoppten vorläufig die Sammlungsverbote in mehreren Städten. Dazu Susanne Stölting: „Sollten die Verfahren gegen die Stadt entschieden werden, würde dies bedeuten, dass zu den bisherigen Sammlungen weitere dazukommen. Dann muss jeder überlegen, wem er seine Wertstoffe zur Verfügung stellt.“