Duisburg. Ein 49-jähriger machte Gewinnspielteilnehmern erfolgreich vor, dass er noch Geld von ihnen zu bekommen habe. Der Prozess war kürzer als gedacht.

  • Walsumer (49) forderte unberechtigt Geld von Gewinnspielteilnehmern
  • Mehr als zwei Drittel der 889 Angeschriebenen zahlte
  • Schaden betrug mehr als 50.000 Euro

Im Jahr 2012 wurden bundesweit fast 1000 Menschen angeschrieben, und mit überraschenden Geldforderungen konfrontiert: Sie hätten an Gewinnspielen teilgenommen und deshalb bekomme eine Duisburger Firma, an die die Veranstalter der Gewinnspiele ihre Forderungen abgetreten hätten, nun Geld. Summen zwischen 100 und 600 Euro wurden genannt. Mit der Zahlung von 92,50 Euro könne die Angelegenheit aber problemlos aus der Welt geschafft werden. 338 Personen reagierten nicht. Aber 660 Menschen zahlten; wohl aus Angst vor einem Rechtsstreit. Hinter dem Betrug steckte ein 49-jähriger Walsumer, der am Freitag vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz stand.

Die Anklage listete 898 Fälle auf. Dem Amtsgericht drohte ein elend langer Prozess. Doch in einem Rechtsgespräch verständigten sich die Juristen auf eine vergleichsweise milde Strafe, falls der Angeklagte seine Schuld einräume.

Geständnis ersparte langen Prozess

Das umfassende Geständnis kam daraufhin prompt. Der Angeklagte ließ durch seinen Anwalt einräumen, dass er die Kundendaten, nebst Verträgen für die Glücksspiele und Stimmaufzeichnungen, bei denen die Geschädigten am Telefon einmal an der falschen Stelle „ja“ gesagt hatten, für 5000 Euro gekauft habe. „Mein Mandant hat zunächst geglaubt, es handele sich um ein reelles Geschäft“, so der Verteidiger. Schnell sei ihm klar geworden, dass es gar keine echten Forderungen gab, alles nur Betrug war. Der 49-Jährige habe trotzdem weitergemacht.

Der Angeklagte, ein ehemaliger Bergmann, der durch einen Berufsunfall seiner Profession nicht mehr nachgehen konnte, sei zu diesem Zeitpunkt bereits den Verlockungen der „Glitzerwelt der Finanzdienstleistung“ erlegen, in der er Fuß zu fassen suchte, so der Verteidiger.

Für Pluspunkte sorgte der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte aber nicht nur durch sein Geständnis. Er verzichtete auch auf 55.000 von 90.000 Euro, die noch auf seinen beschlagnahmten Konten liegen. Damit kann die Staatskasse im Zweifelsfalle den Schaden der Betrogenen wieder gut machen. Falls sich nach der langen Zeit überhaupt noch jemand meldet, und falls die Ansprüche nicht eh schon verjährt sind. Das Schöffengericht verurteilte den 49-jährigen Walsumer nach kurzer Beratung zu einer 18-monatigen Haftstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.