Duisburg. Weil er in einem Warenhaus versucht hatte, mit 24 falschen 20 Euro-Scheinen zu bezahlen, stand ein 25-jähriger Mann aus Neumühl vor dem Amtsgericht.

  • Wegen Geldfälschung verurteilt Amtsgericht 24-Jährigen zu Bewährung
  • In einem Obermeidericher Warenhaus hatte er mit 24 falschen Geldscheinen zahlen wollen
  • Geständnis sorgte für relativ mildes Urteil

Der 24-Jährige hatte eine Spiele-Konsole erwerben wollen. Doch die Kassiererin erkannte, dass die Geldnoten gefälscht waren.Die Blüten trugen zwar kein Wasserzeichen, der Sicherheitsfaden und das Hologramm fehlten, insgesamt aber, so die Anklage, machten die Scheine einen täuschend echt wirkenden Gesamteindruck. Sogar unterschiedliche Seriennummern waren verwendet worden.

Der Angeklagte legte überraschend ein Geständnis ab. „Ich habe die Scheine von einem Typen bekommen, der mir in Hochfeld begegnete“, erklärte er. Der Mann habe 100 Euro für das Falschgeld haben wollen. „Aber ich hatte das Geld nicht“, so der arbeitslose Kaufmann. Der Mann habe ihm das Falschgeld dennoch überlassen. „Er sagte, er halte sich oft in Hochfeld auf und wenn ich Erfolg hätte, könnte ich ihm auch später mal was zahlen.“ Es sei dumm gewesen, sich darauf einzulassen. „Noch dümmer war es, die Scheine wirklich einzusetzen.“

Zuerst unschuldigen Kiosk-Besitzer belastet

So fragwürdig die Geschichte auch klang, die erste Darstellung, die der Angeklagte kurz nach der Tat gegeben hatte, war bösartig gewesen. Da hatte er behauptet, er habe die falschen Scheine als Wechselgeld für einen 500-er an einem Kiosk in Hochfeld bekommen. Das tat dem Angeklagten jetzt Leid. „Ich hatte Panik, war mit der Situation überfordert. Da habe dann den armen unschuldigen Kiosk-Besitzer belastet.“

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Genau das hielt das Schöffengericht am Ende davon ab, die Sache als minderschweren Fall in einen deutlich niedrigeren Strafrahmen einzuordnen. Zumal der Angeklagte zwar nicht einschlägig, aber mehrfach vorbestraft war.

Vergleichsweise mildes Urteil

Wegen Geldfälschung und versuchten Betruges gab es 15 Monate Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Obendrein muss der Angeklagte 300 Euro Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Angesichts der Tatsache, dass Geldfälschung ein Verbrechen ist und im Regelfall mit mindestens einem Jahr Haft bestraft wird, ein vergleichsweise mildes Urteil. Dafür sorgte vor allem das Geständnis des 25-Jährigen. Und da er kommende Woche eine Arbeit bei einem Stahlunternehmen aufnimmt, konnte ihm das Gericht auch eine günstige Sozialprognose stellen.