Duisburg. 53-Jähriger angelte ohne Erlaubnis am Eisenbahnhafen. Und rechtfertigte sich für den falschen Fall vor dem Amtsgericht Duisburg.

Wilderei. Was wie ein Delikt aus Robin Hoods Zeiten oder aus einem Ludwig-Ganghofer-Roman klingt, ist auch im aktuellen deutschen Strafgesetzbuch ein Straftatbestand. Und wenn es ums Angeln geht, heißt so etwas „Fischwilderei“. Wegen eines solchen Vergehens fand sich ein 53-jähriger Mann aus Hochfeld jetzt vor dem Amtsgericht wieder.

Laut Anklage hatte er am 9. November 2015 am südlichen Ufer des Eisenbahnhafens eine Angel ausgelegt. Einen Angelschein oder einen Erlaubnisschein der Duisburg-Ruhrorter Häfen hatte er allerdings nicht, als er von der Wasserschutzpolizei erwischt worden war.

Ein warmer und sonniger Tag im November

Der Angeklagte bestritt den Vorfall allerdings. „Wir waren mit einer ganzen Gruppe dort am Ufer“, berichtete er. „Da haben auch schon andere geangelt.“ Es sei ein warmer und sonniger Tag gewesen. Ein älterer Mann habe sich durch seine Gruppe und einen aufgestellten Grill gestört gefühlt und die Polizei gerufen. „Als die kam, waren wir schon auf dem Weg zu unserem Auto.“

Die Richterin wunderte sich, insbesondere über den warmen sonnigen Tag Anfang November. Und ein Beamter der Wasserschutzpolizei, der am Tattag ausnahmsweise als „Fahrstreife“ mit dem Dienstwagen unterwegs war, schilderte auch einen ganz anderen Vorfall, der besser zur Anklage zu passen schien.. „Als wir kamen, saß der Angeklagte am Ufer und hatte eine Angel ausgeworfen. Mit ihm waren nur ein Erwachsener und ein halbwüchsiger Junge da.“ Alle anderen Angler, die am Eisenbahnhafen saßen, hätten eine gültige Erlaubnis vorzeigen können.

"Das stimmt alles"

Der Angeklagte, der dem Richter und dem Zeugen während der ganzen Zeit permanent dazwischen gequatscht hatte, wurde plötzlich ganz still. Nach kurzem Nachdenken überraschte er mit der Feststellung: „Das stimmt alles.“ Der Zeuge habe mit seiner Aussage völlig recht. Mit seiner eigenen Einlassung habe er doch einen ganz anderen Vorfall gemeint, so der Angeklagte.

Das Urteil war danach rasch gesprochen. Da der Angeklagte bislang noch nicht einschlägig auffällig geworden war und vor drei Jahren wegen eines Betruges erstmals vorbestraft worden war, hielt die Strafrichterin eine niedrige Geldstrafe für ausreichend. Wegen Fischwilderei muss der Angeklagte nun 300 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je zehn Euro) zahlen. Der 53-Jährige ließ das Urteil sofort rechtskräftig werden..