Duisburg. 48-Jährige überlebte das Gedränge der Loveparade in Duisburg. Sie fordert nun Schmerzensgeld. Gericht lotete Möglichkeiten eines Vergleichs aus.

Was eine 48-jährige Essenerin über ihre Erlebnisse auf der Zugangsrampe des Loveparade-Geländes am 24. Juli 2010 berichtete, ließ am Mittwoch den Zuhörern in Raum 256 des Landgerichts den Atem stocken: „Ich steckte zwischen Menschen fest. Ich stand nur noch auf einem Bein, umfallen konnte man ja nicht. Unter mir lagen zwei junge Männer. Über mich krabbelten Menschen hinweg, wurden von anderen geschoben. Ich dachte: Das ist jetzt das Ende. Dann wurde ich ohnmächtig.“

Auch die Richter der 10. Zivilkammer ließ diese Schilderung nicht unbeeindruckt. Doch von ihnen verlangt das Gesetz, dass sie über die Zivilansprüche der 48-Jährigen und einer weiteren Klägerin ohne Emotionen und völlig neutral entscheiden. Und der Sachverhalt ist juristisch alles andere als einfach.

Klägerin fordert 150.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall

Die 48-Jährige verlangt rund 150.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall vom Veranstalter Lopavent, dessen Geschäftsführer Rainer Schaller, der Stadt Duisburg und dem Land NRW. Sie sei im Gedränge an der Schulter verletzt worden und leide unter den psychischen Folgen des Erlebten.

Enge Räume und Menschenansammlungen kann sie seit den Erlebnissen der Loveparade nicht ertragen. So fielen ihr schon der Gang in den Gerichtssaal und die Aussage, die sie weinend und am ganzen Körper zitternd machte, offenbar sehr schwer. Der Vorsitzende machte deutlich, dass ein Prozess durch alle Instanzen fünf Jahre und mehr dauern und große Summen verschlingen könne.

Gericht hält einen Vergleich für die beste Lösung

Er ließ wenig Zweifel daran, dass er einen Vergleich für die bessere Lösung hält. Doch die Parteien drehten den Spieß um: Bis zu einem nächsten Termin, der noch nicht fest steht, soll die Kammer einen Vergleichsvorschlag vorlegen.

Die Kammer benötigt dazu aber noch weitere Angaben, da die Anwältin der Frau nur unzureichende Unterlagen einreichte. Die hielt die Klage übrigens auch gegen Stadt, Schaller und Land aufrecht, obwohl der Vorsitzende auf erste Entscheidungen verwies, nach denen eine Beschränkung auf die Veranstalter-Firma Lopavent sinnvoll wäre.

Rechtsschutzversicherung verweigerte Kostenzusage

Einer 30-jährigen Klägerin aus Melle bei Osnabrück, die 60.000 Euro Schmerzensgeld fordert, konnten die Richter wenig Aussicht auf Erfolg versprechen. Die Frau, die eine posttraumatische Belastungsstörung geltend macht, litt bereits zuvor unter psychischen Problemen. Und als Intensivkrankenschwester hatte sie, nachdem sie dem Gedränge im Tunnel entkommen war, bei der Erstversorgung von Verletzten geholfen.

Genau deshalb hat ihre Rechtsschutzversicherung eine Kostenzusage für den Zivilprozess verweigert. Gerichts- und Anwaltskosten haben Zahlungen der Versicherung und eines Landes-Hilfsfonds wohl bereits weitgehend aufgebraucht.

Um weiteren Schaden von der 30-Jährigen abzuwenden, boten drei Beklagte großzügigerweise an, bei einer Klagerücknahme auf Kostenerstattung zu verzichten. Ob auch das Land mitzieht, steht noch nicht fest. Die Parteien haben nun einen Monat Zeit, sich zu entscheiden.