Duisburg. Fünf Männern aus dem Umfeld der Gang “United Tribunes“ wirft die Staatsanwaltschaft zweifache räuberische Erpressung vor.
Ein Fernsehkrimi könnte kaum spannender sein, als das Verfahren gegen fünf junge Männer, das am Mittwoch vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz fortgesetzt wurde. Die 26 bis 29 Jahre alten Angeklagten sollen dem Umfeld der Rocker-Gruppe „United Tribunes“ angehört haben. Der Hauptangeklagte, ein 29-jähriger Rheinhauser, soll sogar führendes Mitglied gewesen sein.
Die Anklage wirft ihnen zwei räuberische Erpressungen vor: 2014 soll ein Münsteraner Apotheker von ihnen um eine sechsstellige Summer erpresst worden sein, 2015 dann ein zeitweiliger Geschäftspartner des Apothekers, ein Professor, der am Uni-Klinikum arbeitet. Der Professor hatte vor einigen Prozesstagen im Zeugenstand einen fragwürdigen Eindruck hinterlassen. Nach anderthalb Stunden hatte er jede weitere Antwort verweigert, um sich nicht selbst zu belasten.
Trio soll gedroht haben, Familie mit Säure zu verätzen
Der 45-jährige Apotheker berichtete am Mittwoch, ihm hätten drei „dubiose Gestalten“ vor seiner Apotheke aufgelauert und gesagt, es gehe um den Professor und um Geld. „Sie haben gesagt, sie gehörten einer großen Organisation an und gedroht, dass sie wüssten, wo ich wohne und dass ich Kinder habe.“ Wenige Tage später habe ihn der Professor über den seltsamen Besuch aufgeklärt. „Er sagte, er schulde den Typen Geld. Die hätten damit gedroht, dass sie seine Frau und seine Kinder mit Säure verätzen, wenn er nicht 250.000 Euro zahle. Er hatte das Geld aber nicht.“ Auch aus Angst um seine eigene Familie habe er 200.000 Euro an den Professor übergeben.
Die Verteidigung mutmaßt, dass der Professor sich die Erpressung möglicherweise nur ausgedacht habe, um auf diese Weise an seine Außenstände zu kommen: Kurzzeitig war er am Pharma-Unternehmen des Apothekers beteiligt gewesen. Die Firma steigerte ihren Umsatz deutlich.
Das Verfahren wird am 19. August fortgesetzt. Für Plädoyers und Urteil wird die Kammer voraussichtlich noch ein oder zwei weitere Verhandlungstage bestimmen müssen.