Vor dem Landgericht Duisburg wurde gestern der Prozess gegen fünf Männer aus Duisburg, Essen und Moers fortgesetzt, die sich wegen zweifacher räuberischer Erpressung verantworten müssen. Die 26 bis 29 Jahre alten Männer aus dem Umfeld der United Tribunes – der Hauptangeklagte aus Rheinhausen soll eine Zeit lang sogar ein führendes Mitglied der Rocker-Gruppierung gewesen sein – sollen 2014 und 2015 einen Münsteraner Professor und einen Apotheker aus Münster erpresst haben.

Mit Spannung war die gestrige Aussage des Hauptbelastungszeugen erwartet worden, der in dem Geschehen schon laut Anklage eine seltsame Rolle gespielt haben soll. Der 44-jährige Akademiker bestätigte, er habe sich 2014 an die Rocker gewandt, nachdem er von einem zuvor für ihn tätigen Bauunternehmer durch gedungene Albaner bedroht worden sei. „Ich hatte Angst um meine Familie.“ Die Polizei habe ihn nur abgewimmelt. 12 000 Euro habe er für den Schutz gezahlt.

Und der am Klinikum Münster tätige Akademiker gab zu, mit dem Hauptangeklagten über verschiedene Geschäftsmodelle gesprochen zu haben, bei denen es unter anderem um den Export von Medikamenten in den Libanon ging. Zu den Kernpunkten, nämlich der fragwürdigen Rolle des Professors bei der Erpressung seines früheren Geschäftspartners, mit dem gemeinsam er kurzzeitig an einem Pharma-Unternehmen beteiligt war, kam die Strafkammer nicht mehr. So blieb die Frage offen, ob das Horror-Szenario, das er zuletzt bei der Polizei für die gegen ihn selbst gerichteten Bedrohungen malte, nicht deutlich übertrieben war. Oder ob es möglicherweise den Hintergrund hatte, dass er die „Tribunes“ um einen gehörigen Teil der Beute aus der ersten Erpressung prellte – 250 000 Euro soll der Apotheker bezahlt haben.

Nachdem sich der Zeuge in Widersprüche zu früheren Angaben bei der Polizei verwickelte, unterbrach der Vorsitzende das Verfahren und riet dem Zeugenbeistand dringend, mit seinem Mandanten noch einmal über das Auskunftsverweigerungsrecht zu sprechen, das einem Zeugen erlaubt, sich nicht selbst belasten zu müssen. Nach der Mittagspause hieß es dann: „Mein Mandant möchte keine weiteren Angaben machen.“ Für das Verfahren sind bis zum 11. August noch fünf weitere Verhandlungstage vorgesehen.