Duisburg. Fünf Männer aus dem Umfeld der „United Tribunes“ sollen einen Professor aus Münster erpresst haben. Befangenheitsantrag bremst Prozess erstmal aus.

Der Prozess, der am Donnerstag vor dem Landgericht begann, böte reichlich Stoff für einen Fernseh-Krimi: Im Mittelpunkt stehen fünf 26 bis 29 Jahre alte Männer aus dem Umfeld der Rocker-Gruppierung United Tribunes, ein seltsamer Professor aus Münster, der Schutz gesucht und selbst Opfer geworden sein soll und zwei räuberische Erpressungen.

Der Hauptangeklagte, ein 27-jähriger Rheinhauser, der laut Anklage zur Zeit der ersten Tat führendes Mitglied der Tribunes war, soll 2014 von dem Professor kontaktiert worden sein. Der Akademiker zahlte für den Schutz vor albanischen Schlägern eines Bauunternehmers. Dadurch soll der Angeklagte auf einen Geschäftspartner des Professors gekommen sein, einen Apotheker und Mitinhaber eines Pharma-Unternehmens, den er im Oktober 2014 erpresst haben soll. Der Apotheker zahlte 250.000 Euro, die der Professor an den Duisburger Rocker weiter gegeben haben will. Der behauptet allerdings, nur 130.000 Euro erhalten zu haben.

Angeklagter soll mit Pistole und Kettensäge 250.000 Euro gefordert haben

Zuletzt soll der Münsteraner Wissenschaftler selbst Opfer des inzwischen offenbar auf eigene Rechnung agierenden 27-Jährigen geworden sein: Am 18. August 2015 soll der Angeklagte ihn in ein leer stehendes Haus in Rheinhausen gelockt haben. Mit Hilfe zuschlagender Mitangeklagter, einer Pistole und einer Kettensäge sollen zuletzt 250.000 Euro gefordert worden sein. Diesmal ging der Professor zur Polizei.

Über die Verlesung der Anklage kam das Verfahren am ersten Verhandlungstag nicht hinaus: Die Verteidiger des Hauptangeklagten lehnten den Vorsitzenden der Strafkammer wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. Weil der Richter tags zuvor Polizeikräfte zur Sicherung des Saales bestellt hatte und anwies, jeden Besucher der Sitzung zu durchsuchen, wirft ihm die Verteidigung vor, den Hauptangeklagten als besonders gefährlichen Menschen darstellen zu wollen. Dabei handele es sich nur um „Alltagskriminalität“, zumal der 27-Jährige seine Rocker-Verbindung gekappt habe, so die Anwälte. Über den Antrag soll erst am nächsten Verhandlungstag entschieden werden. Weitere neun Prozesstage sind geplant.