Duisburg. Wegen sexueller Nötigung steht ein Handwerker vor Gericht. Nachdem er bei einer 63-Jährigen abgeblitzt war, soll er sie unsittlich berührt haben.
Mehrfach war ein 53-jähriger Mann in der Wohnung einer 63-jährigen Hochfelderin mit Klempner-Arbeiten beschäftigt gewesen. Mehrfach soll der Handwerker der Frau sexuelle Avancen gemacht haben, war aber stets abgeblitzt. Am 21. September 2015 soll er die Frau dann mit Gewalt angefasst haben. Wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung stand der Mann am Mittwoch vor dem Amtsgericht Stadtmitte.
Im Wohnzimmer soll der Angeklagte die Frau am Bein gestreichelt und versucht haben, sie auf eine Couch herunter zu drücken. Die 63-Jährige konnte sich von dem Sitzmöbel herunterrollen und in die Küche flüchten. Der 53-Jährige soll ihr gefolgt sein, sie heftig von hinten umfasst und in eine Ecke gedrückt haben. Dort soll er sie an der Brust und im Schritt angefasst haben.
Angeklagter Handwerker ist sich keiner Schuld bewusst
Der Angeklagte ist sich allerdings keiner Schuld bewusst. „Ich habe sie nur an der Wange gestreichelt“, so seine erste Einlassung. Dann gab er zu, er habe die Zeugin zu küssen versucht und der Frau nicht nur am Tattag an die Brust gefasst. „Ich hatte nicht den Eindruck, dass sie was dagegen hatte.“ Auf die Frage der Vorsitzenden des Schöffengerichts, wieso er auf die Idee gekommen sei, dass die Frau etwas von ihm wollen könnte, hatte der Angeklagte eine ganz einfache Antwort: „Sie hat sich für meine Arbeit interessiert. Und sie ist doch Witwe.“ Als Motiv für eine Falschaussage vermutet er Rache. „Ich hatte Ärger mit ihrem Schwiegersohn.“ Der sei sein Kollege gewesen un d habe seinen Job verloren.
Die 63-Jährige bestätigte im Zeugenstand weite Teile der Anklage. Sie habe dem Handwerker verzweifelt begreiflich zu machen versucht, dass sie an Sex nicht interessiert sei. „Zuletzt habe ich um Hilfe gerufen“, so die Zeugin. „Da hat er mir einen Vogel gezeigt und ist abgehauen.“
Zeugen sollen jetzt im Prozess Klarheit schaffen
Umstritten ist noch ein weiterer Punkt: Der Angeklagte behauptet, die Zeugin habe von seinem Chef Geld verlangt, dann würde sie die Anklage zurück ziehen. Die 63-Jährige berichtete dagegen, dass der Arbeitgeber des Angeklagten ihr Schweigegeld angeboten habe.
Allerdings blieb aufgrund der Angaben der 63-Jährigen unklar, an welchem Tag die strafbaren Handlungen tatsächlich geschahen. Beim Arzt, den sie nach der Tat wegen Rücken- und Brustschmerzen aufsuchte, hatte sie offenbar ein falsches Datum angegeben. In einiger Zeit wird es deshalb noch einmal einen Termin mit zahlreichen Zeugen geben.