Duisburg. Zehn Jahre nach Überfall auf eine Lottoannahmestelle steht ein Kölner (35) nun vor Gericht. Moderne Fahndungsmethoden haben den Mann überführt.

Mehr als zehn Jahre nach der Tat muss sich ein 35-jähriger Mann aus Köln seit am Montag wegen besonders schweren Raubes vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten. Die Anklage lautet: Am 7. Januar 2006 soll er eine Lottoannahmestelle an der Kaiserstraße in Friemersheim überfallen haben.

Zeugin mit einem Messer bedroht

Gemeinsam mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter soll der Angeklagte damals das Geschäftslokal betreten und zwei Zeugen in einem Aufenthaltsraum für die Angestellten überrascht haben. Die Männer sollen alles andere als zimperlich vorgegangen sein: Sie brachten einen Zeugen gewaltsam zu Boden, warfen eine Zeugin mitsamt ihrem Stuhl um. Dann sollen sie die Frau wieder hochgezerrt und ihr ein Küchenmesser mit 30 Zentimeter Klingenlänge an den Hals gehalten haben. So bugsierten sie die Angestellte in den Verkaufsraum des Ladens, wo der Angeklagte in die Kasse gegriffen und so knapp 5.000 Euro erbeutet haben soll.

Dass der Mann so lange Zeit nach dem Verbrechen nun vor Gericht steht, ist kein Wunder, sondern das Resultat moderner Fahndungsmethoden. In der Nähe des Lotto-Ladens waren kurz nach der Tat in einem Gebüsch die Tatwaffe, eine Mütze und Handschuhe gefunden worden, die einer der Täter getragen hatte. Daran fanden sich jede Menge DNA-Spuren, die von den Ermittlern allerdings lange Zeit nicht zugeordnet werden konnten.

Umfassendes Geständnis abgelegt

Das änderte sich erst, als gegen den Angeklagten wegen eines Kapitalverbrechens ermittelt wurde. Er wurde inzwischen wegen Totschlags zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen wurde auch die DNA des Mannes analysiert. Zur Überraschung der Ermittler gab es eine weitere Übereinstimmung, mit den 2006 bei dem Raubüberfall in Duisburg gefundenen Spuren.

Dem Angeklagten droht nun eine Strafe, die im Normalfall bei mindestens fünf Jahren liegt. Angesichts der erdrückenden Beweise und um seine eigene Lage zu verbessern, legte der 35-Jährige beim Verfahrensauftakt bereits ein weit gehendes Geständnis ab. Möglicherweise wird die Strafkammer deshalb nicht alle der drei bis Ende Juni geplanten Fortsetzungstermine benötigen, um zu einem Urteil zu kommen.