Duisburg. Vormittags herrscht täglich reger Verkehr in der Fußgängerzone in der Duisburger City. Auch weil die privaten Anlieferungen zugenommen haben.
Morgens halb elf auf der Königstraße: Ein Lieferwagen treibt im Schritt-Tempo eine Fußgängerin vor sich her, ein Lkw quetscht sich zwischen einem Blumenstand und einem parkenden Sprinter durch, verfolgt von einem Müllwagen, und direkt neben den Tischen eines Cafés steht ein Laster mit laufendem Motor und bläst den Kunden seine Abgase aufs Frühstücksbrötchen. Wer am späteren Vormittag über Duisburgs Haupteinkaufsstraße bummeln will, sieht sich tagtäglich konfrontiert mit einem regen Autoverkehr. Streckenweise geht es auf der Flaniermeile zu wie auf einem großen Supermarktparkplatz. Dürfen die da alle eigentlich fahren?
Dürfen sie, wie das Ordnungsamt auf unsere Anfrage antwortet und Schilder am Anfang und Ende der Königstraße sowie deren Zuwegen (Düsseldorfer Straße, Claubergstraße, Salvatorweg, Sonnenwall und Wallstraße) ausweisen: Von 6 bis 12 Uhr und von 19 bis 22 Uhr dürfen Pkw, Sprinter und Lkw zum Ein- und Ausladen die Fußgängerzone befahren, sofern sie das Gesamtgewicht von fünf Tonnen nicht überschreiten.
Also alles geregelt und genehmigt. Allerdings trägt das Hin- und Herfahren und das Rangieren der Anlieferer in den zwei Stunden nach Öffnung der Geschäfte nicht gerade zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt bei. „Das Thema ist problematisch“, gibt Wilhelm Bommann, Geschäftsführer des Niederrheinischen Einzelhandelsverbands, unumwunden zu. „Zumal der Lieferverkehr in den letzten Jahren durch den Online-Handel deutlich zugenommen hat.“ Je mehr Wohnanlieger es in den Fußgängerzonen gebe, desto größer sei das Problem der privaten Anlieferung neben der gewerblichen.
In Duisburg komme aber hinzu, dass die Einzelhändler zu wenig Möglichkeit hätten, ihre Waren auf der Rückseite ihrer Geschäfte anliefern zu lassen, führt Bommann an. „Zudem haben sich die Öffnungszeiten des Handels verschoben. Im Gegensatz zu kleineren Städten wie Moers oder Dinslaken, wo die Geschäfte bereits um 9 Uhr öffnen, machen in den Großstädten die meisten Läden erst um 10 Uhr auf“, erklärt Bommann. Das sei einerseits der Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten bis 20 Uhr geschuldet, aber auch der Tatsache, dass die Kundenfrequenz erst später einsetze. Deshalb habe der Verband im Verbund mit der Duisburger Kaufmannschaft und Bewohnern der Innenstadt vor etwa zehn Jahren beschlossen, eine Ausweitung der Anlieferungszeiten von bis dato 11 auf 12 Uhr zu beantragen, im Gegensatz zu den kleineren Städten, wo die Regel weiterhin nur bis 11 Uhr gilt.
Ausweichmöglichkeiten
„Aus Sicht der Fußgänger ist das lästig und unangenehm“, gesteht Bommann ein. „Ich will das auch nicht beschönigen, aber die Königstraße ist relativ breit und bietet für die Innenstadtbesucher Ausweichmöglichkeiten.“ Schwieriger sei es in dieser Hinsicht auf dem Sonnenwall oder der Wallstraße, insbesondere wenn auch noch Tagesbaustellen vorhanden seien.
„Auf der Wallstraße haben wir das Problem mit Hilfe des Ordnungsamtes in den Griff bekommen“, sagt City-Managerin Dagmar Bungardt. „Da meinte wirklich jeder rein- und durchfahren zu können, obwohl es Teil der Fußgängerzone ist.“ In der Innenstadt indes sei ihr der Anlieferungsverkehr noch nicht so sehr störend vorgekommen. „Aber es geht natürlich gar nicht, dass Lieferwagen bei laufendem Motor entladen werden“, meint Dagmar Bungardt und verspricht, beim Ordnungsamt um verstärkte Kontrollen anzufragen.
„Es ist ein Spannungsfeld“, betont Bommann, „aber wenn man den Wirtschaftsstandort Duisburg belassen will, wie er ist, gibt es keine andere Lösung.“
Die Regeln für Autos in der Fussgängerzone
- Für motorisierte Krafträder gelten in der Fußgängerzone die selben Regeln wie für Pkw und Lkw. Auch sie dürfen nur zu Ladetätigkeiten in den genannten Zeiten die Straßen befahren oder dort kurzzeitig parken.
- Für Behinderten- und Krankentransporte ist die Zufahrt frei. Auch Radfahrer haben freie Fahrt auf der Flaniermeile. Für Handwerker und Marktbeschicker gibt es Sondergenehmigungen.
- Das verbotswidrige Befahren der Fußgängerzone wird mit 20 € geahndet, Falschparken mit 30 €, eventuell plus Abschleppkosten.
- Die Königstraße muss grundsätzlich so befahren werden, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.