Berlin.

Ob in Technoclubs, auf Privatpartys oder in Hinterhöfen: In Deutschland werden immer mehr illegale Drogen konsumiert. Stark gefragt sind nicht nur aufputschende Amphetamine wie Speed, sondern auch die „klassischen“ harten Drogen wie Kokain und Heroin. Im vierten Jahr in Folge ist dabei auch die Zahl der Toten gestiegen. 1226 Menschen starben 2015 an einer Überdosis illegaler Drogen – und damit 18,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die meisten Betroffenen waren Männer (84 Prozent) und wurden im Durchschnitt 38 Jahre alt. Ein Großteil starb an einer Überdosis Heroin.

„Auch wenn die Zahl im Vergleich zu den jährlich 121 000 Tabaktoten in Deutschland und 47 000 Drogentoten in den USA vergleichsweise gering erscheinen mag, so ist jeder Drogentote einer zu viel“, mahnte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), bei der Vorlage der Zahlen. „Die Drogen- und Suchtpolitik darf nicht an Stellenwert verlieren, sondern muss gestärkt werden.“

Heroin sei mit Blick auf die Todesrate „nach wie vor die illegale Droge Nummer eins“. Am meisten konsumiert werde Cannabis. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 20 890 Menschen erstmals durch den Konsum harter Drogen auffällig – und polizeilich registriert. Am größten war der Neuzulauf bei Amphetaminen mit 11 765 Erstauffälligen.

Der Drogenhandel ist weltweit ein Feld der organisierten Kriminalität. Den Umsatz beziffert der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, auf rund 320 Milliarden US-Dollar. In Deutschland stiegen die Rauschgiftdelikte 2015 um zwei Prozent auf 282 604 Fälle. Mit 231 730 Tatverdächtigen wurde ein neuer Rekord erreicht. Im Drogenhandel dient dabei neben dem Straßenhandel zunehmend das Internet als Handelsplattform. Dies geschehe größtenteils über verborgene Plattformen im „Deep Web“ oder „Dark Web“, die nicht über einfache Suchfunktionen, aber dennoch auffindbar seien. Um noch effektiver gegen Drogenhändler vorzugehen, fordert Münch, dass seine Beamten mehr Befugnisse bekommen. Dazu gehöre auch, Daten von Verdächtigen länger speichern zu dürfen.