Duisburg.

Wegen Drogenhandels in mindestens 35 Fällen muss sich seit Freitag ein 36-jähriger Rheinhauser vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten. Zwischen März und Dezember 2009 soll er in mindestens 35 Fällen mit insgesamt 175 Kilo Marihuana gehandelt haben. Das Rauschgift soll ihm, laut Anklage, in der Regel auf einem Parkplatz an der Paul-Esch-Straße in Hochfeld übergeben worden sein.

Der Angeklagte schwieg zu diesem Vorwurf. Das Besondere am Verfahren: Belastet wird der 36-Jährige ausschließlich durch die Angaben des angeblichen damaligen Drogenkuriers. Der heute 73 Jahre alte Mann, der 2011 festgenommen worden war, hatte der Polizei in zahlreichen Vernehmungen Auskünfte über seine zahllosen Drogentransporte und Verbindungen gegeben.

Acht Drogenhändler hinter Gitter gebracht

Mindestens acht Drogenhändler brachte der Mann durch seine Angaben für viele Jahre hinter Gitter. Der Kronzeuge wurde dafür, dass er Tonnen von Rauschgift in die halbe Republik lieferte, selbst nur zu vier Jahren verurteilt, von denen er nur die Hälfte absaß. Der 73-Jährige befindet sich im Zeugenschutzprogramm, wird in der höchsten Sicherheitsstufe geführt. Einer der Gründe, warum die Staatsanwaltschaft fast zwei Jahre bis zur Anklageerhebung benötigte, seitdem erneut zweieinhalb Jahre ins Land gingen. Vergeblich hatten Anklagebehörde und Strafkammer vollständige Akteneinsicht verlangt. Nur mit größten Bedenken, so der Vorsitzende, habe man das Verfahren überhaupt eröffnet.

Wegen des Risikos für den einzigen Belastungszeugen wurde der Sitzungssaal gestern besonders gesichert. Beamte des Landeskriminalamtes eskortierten den 73-Jährigen in den Zeugenstand. Der Mann, der als Personalien ausnahmsweise nur seinen Namen und sein Alter angeben musste, berichtete, den Angeklagten zunächst im Auftrag holländischer Dealer beliefert zu haben. Später habe er den 36-Jährigen auf eigene Kasse mit Rauschgift versorgt. Er gehe davon aus, dass er mindestens 150 Kilo Marihuana an den Rheinhauser geliefert habe, so der Zeuge. Allerdings beschrieb er einen Tatzeitraum, der von der Anklage abwich.

Für das Verfahren ist zunächst nur ein weiterer Verhandlungstag am 11. Mai vorgesehen.