Duisburg. Eine 37-jährige Dinslakenerin hatte bei Saturn mit einem so schlecht gemachten 500-Euro-Schein bezahlen wollen, dass der Schwindel sofort aufflog.
Geldfälscher galten in kriminellen Kreisen einst, mit einigem Recht, als Künstler. Das Papier musste sorgfältig ausgewählt, Wasserzeichen gefälscht, die Druckplatten genauestens gestochen werden. Längst hat auch in diesem Bereich die moderne Technik Einzug gehalten: Was früher mühsame Handarbeit war, wird heute mittels Computer und Drucker versucht. Allerdings reicht es auf keinen Fall, ein Stück Schmierpapier auf einen alten Kopierer zu legen. Eine 37-jährige Dinslakenerin, die wegen Inverkehrbringens von Falschgeld und versuchtem Betrug vor dem Amtsgericht Duisburg stand, hätte das vielleicht erkennen können, wären ihre Sinne nicht von Alkohol und Drogen ziemlich benebelt gewesen.
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Am 15. April 2015 hatte sie bei der Firma Saturn im Forum an der Königstraße einen Fernseher gegriffen, der 249 Euro kosten sollte. An der Kasse legte sie einen 500 Euro-Schein hin. Der war allerdings so schlecht gefälscht, dass eine weitere Prüfung gar nicht nötig war. Im Handumdrehen war die Polizei zur Stelle.
Kein einziges Sicherheitsmerkmal auf dem Schein
Den Geldschein habe sie von drei Jugendlichen auf der Königstraße erhalten, gestand die Angeklagte. Viel Erinnerung hatte sie aufgrund Drogen- und Alkoholkonsums aber nicht mehr. So blieb im Dunkel, ob die Jugendlichen sich mit der Frau nur einen Scherz erlaubten, oder tatsächlich gehofft hatten, es könne am Ende etwas bei der Aktion für sie herausspringen.
Die Angeklagte konnte sich das Lachen selbst nicht verkneifen, als der Richter ihr den Schein in Schweinchenrosa zeigte, der auf miserablen Papier offenbar mit Hilfe eines Kopierers schlechter Qualität entstanden war. Niemand hatte sich die Mühe gemacht, auch nur ansatzweise so etwas wie Sicherheitsmerkmale zu fälschen. „Wie gesagt, ich war an dem Tag total zu“, zuckte die Angeklagte bedauernd mit den Schultern.
Dinslakenerin hat Suchttherapie begonnen
Inzwischen hat die nur geringfügig vorbestrafte Frau allerdings eine Suchttherapie begonnen, so dass der Strafrichter ihr eine günstige Sozialprognose erstellte und sie mit drei Monaten davon kommen ließ. Dass die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, schien die 37-Jährige allerdings nicht so gut zu finden. „Das ist aber lang“ meinte sie, bevor sie der Richter mit den Worten „Ich will sie hier nie mehr sehen“ aus dem Saal scheuchte.