Duisburg. Geldfälschung, Einbruchsdiebstahl, Verstoß gegen das Waffengesetz, diverse Drogendelikte und weitere Vergehen brachten einen Duisburger hinter Gitter.

Bis Anfang 2015 war ein 24-jähriger Mann aus Fahrn lediglich wegen zweier kleinerer Vergehen zu Geldstrafen verurteilt worden. Doch dann legte er innerhalb von wenigen Monaten einen Ritt quer durch das halbe Strafgesetzbuch hin. Wegen Geldfälschung, Einbruchsdiebstahls, Betruges, Widerstandes, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie diverser Drogendelikte fand er sich am Montag vor dem Amtsgericht Stadtmitte wieder.

Um seinen Drogenkonsum zu finanzieren, hatte er in seiner Wohnung mit Hilfe eines Computers, mehrerer Laptops und eines Tintenstrahldruckers falsche Banknoten in Nennwerten zwischen 20 und 500 Euro hergestellt. Weitere Blüten hatte er sich von einem Unbekannten beschafft. Allerdings brachte er nur einen falschen Fünfziger in Umlauf, um damit eine Pizza-Lieferung zu bezahlen.

Chronische Geldnot

Seine chronische Geldnot hatte den 24-jährigen auch zu einem Einbruch in ein Schmuckgeschäft an der Friedrich-Ebert-Straße in Aldenrade getrieben. Einen Teil der Beute bot er anschließend auf diversen Internetplattformen an, wobei er den preiswerten Modeschmuck als hochwertiges Gold anpries. Auch beim Verkauf diverser Handys schummelte er, bot ältere und wenig schicke Geräte als hochmoderne Neuware an. In anderen Fällen schickte er Käufern die bestellte Ware erst gar nicht. So entstand den geprellten Kunden ein Schaden von mehreren tausend Euro.

Bei insgesamt vier Gelegenheiten hatte die Polizei – bei Verkehrskontrollen und zwei Wohnungsdurchsuchungen – Marihuana und Amphetamin bei dem 24-Jährigen gefunden. Zudem war er von der Polizei im Hauptbahnhof mit einem Einhandmesser und einer Gaspistole in der Tasche erwischt worden. Und bei einer Festnahme hatte er mit Gewalt zu fliehen versucht, was einem Polizisten Schrammen am Bein einbrachte.

Vor dem Schöffengericht gab der Angeklagte am Montag sämtliche Vorwürfe unumwunden zu. Am Ende gab es für die zahlreichen Gesetzesverstöße zweieinhalb Jahre Gefängnis. Die Vorsitzende ließ keinen Zweifel daran, dass die Strafe ohne das umfassende Geständnis deutlich höher ausgefallen wäre.