Duisburg. Wie viele Flüchtlingen in diesem Jahr nach Duisburg kommen, kann die Stadt prognostizieren. Wie viele bleiben dürfen, ist ungewiss.

Weitere 6600 Flüchtlinge wird Duisburg in diesem Jahr aufnehmen, schätzt die Stadt und plant danach ihre Kapazitäten für die Unterbringung. Ob auch schon Menschen die Stadt wieder verlassen müssen, weil ihre Asylanträge als unbegründet abgelehnt werden, ist eine Frage, zu der sich die Verwaltung keine öffentliche Einschätzung zutraut. Eine Entlastung ist am ehesten zu erwarten bei der Zuwanderung aus den Westbalkan-Staaten – ihren Bürger, die in den vergangenen Jahren oft mehrfach nach Duisburg kamen und Asyl-Folgeanträge stellten, wird dieser Weg künftig wohl versperrt, weil Länder wie Serbien, Mazedonien und Kosovo nach der jüngsten Änderung des Asylgesetzes als „sichere Drittstaaten“ gelten.

Bei den Flüchtlingen, die im vergangenen Jahr erstmals nach Deutschland kamen, ist nicht die Stadt, sondern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Herr des Verfahrens. „Unsere Ausländerbehörde regelt nur die Pass- und Aufenthaltsfragen und kooperiert mit dem Sozialamt bei den Leistungen“, sagt Stadtsprecher Peter Hilbrands. Anfang des Jahres hatten 4050 Flüchtlinge ihren Asylantrag gestellt. Zur Dauer der Verfahren könne die Verwaltung nur „interne Mutmaßungen“ anstellen. Hilbrands: „Bei Asylverfahren hängt vieles vom Einzelfall ab, deshalb ist es schwierig, Angaben zur Zeitdauer zu machen. Das BAMF informiert nicht über Zwischenstände.“ Eine Einschätzung über die Zahl derer, die nicht anerkannt werden, sei deshalb noch nicht möglich.

800 Personen in Duisburg machen Ausreisehindernisse geltend

Zunächst wird die Aufenthaltserlaubnis wohl für jene Personen enden, die einen Asyl-Folgeantrag gestellt haben. Zum Jahresbeginn waren das laut Auskunft der Stadt 308 Menschen. Über den Stand ihrer Verfahren hat die Verwaltung keine Erkenntnisse. Auch ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren mündet noch nicht umgehend in Ausreise oder Abschiebung. Rund 800 Menschen leben weiterhin in Duisburg, weil sie Ausreisehindernisse – etwa gesundheitlicher Art – geltend machen.

Abschiebungen werden nicht mehr angekündigt

Bis November wurden Abschiebungen zumeist angekündigt – auch, um eine letzte Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise zu geben. Seit der Gesetzesänderung im Asylpaket I wird ohne Ankündigung abgeschoben.

Organisiert werden Abschiebungen vom Ordnungsamt. Erfolgen sie auf dem Luftweg, werden die Menschen am Flughafen der Bundespolizei übergeben. Für bestimmte Ziele nutzt Duisburg „Sammelcharter“ des Landes.

360 Menschen sind nach Berechnung der Ausländerbehörde im vergangenen Jahr freiwillig ausgereist, 160 von ihnen mit finanzieller Unterstützung durch die Internationale Organisation für Migration. Das Sozialamt hilft bei der Beantragung. „Die meisten Menschen reisten freiwillig aus“, betont die Behörde. In 70 Fällen wurde der Aufenthalt in Duisburg im vergangenen Jahr mit einer zwangsweisen Abschiebung beendet. Zu den Zielstaaten äußert sich die Behörde nicht.

Mutmaßungen von Flüchtlingshelfern, es werde ab April vermehrt zu Abschiebungen kommen, seien nicht zutreffend, heißt es weiter. Weil Bund und Land während der Wintermonate keine Aussetzung verfügt hätten, „wurde nicht auf Abschiebungen verzichtet. Die Verfahren werden mit gleichem Hochdruck verfolgt wie bisher“.