Duisburg. Eine Richterin für zwei Zivilverfahren zur Loveparade-Katastrophe muss wegen möglicher Befangenheit ausscheiden. Das hat das OLG entschieden.
Bei zwei Loveparade-Zivilverfahren vor dem Landgericht Duisburg muss die vorgesehene Vorsitzende Richterin ausgetauscht und durch einen Richter aus der Vertreterkammer ersetzt werden. Diese Entscheidung fällte der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. „Die Zweifel der beiden Klägerinnen an der Unparteilichkeit der Richterin sind nachvollziehbar“, urteilte das OLG.
Die Klägerinnen haben das Land NRW, die Stadt Duisburg und Loveparade-Veranstalter Lopavent auf Schadenersatz verklagt. Die Stadt hatte von einer Anwaltskanzlei ein Rechtsgutachten erstellen lassen. In diesem stand, dass der Stadt für die Loveparade keine Verletzungen von Amtspflichten vorgeworfen werden können. Der Ehemann der nun abgelehnten Vorsitzenden Richterin ist Teilhaber dieser Anwaltskanzlei. (tric)