Duisburg. Der erste Loveparade-Zivilprozess geht in die nächste Runde. Feuerwehrmann geht gegen seine abgewiesene Entschädigungsklage in Berufung.

Nach der abgewiesenen Entschädigungsklage wegen seines Einsatzes bei der Loveparade-Tragödie geht ein Feuerwehrmann in Berufung. Das hat seine Anwältin am Mittwoch bestätigt.

Das Landesgericht hatte die Klage mit dem Verweis auf das Berufsrisiko abgelehnt. 21 Menschen kamen 2010 ums Leben. Der Feuerwehrmann erlitt nach eigenen Worten eine posttraumatische Belastungsstörung und will 90.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. (we)