Duisburg. . Ein Immobilienbesitzer wirft den Stadtwerken Duisburg Betrugs vor. Es geht um Forderungen für Gas und Strom. Er hat Strafanzeige gestellt.

Bernd Puchmüller lag mit der Stadt schon öfter im Clinch. Zuletzt ging es um einen gefällten Baum im Garten einer seiner Mieter und eine am Ende doch nicht erforderliche Ersatzpflanzung, weil sich der Wirtschaftsjurist dagegen erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht wehrte. Nun legt sich Puchmüller mit den Stadtwerken an, hat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen des Verdacht des Betrugs gegen den Vorstand und Oberbürgermeister Sören Link als Aufsichtsratsvorsitzenden gestellt.

Hintergrund: Ein Mieter habe sich zu seinem Auszug ordnungsgemäß bei seinem Gas- und Stromversorger abgemeldet und der Nachmieter rund drei Wochen später ebenso korrekt angemeldet. Verbraucht worden sei in der Zwischenzeit nachweislich nichts. Trotzdem habe er, so Puchmüller, als Eigentümer Rechnungen mit geschätztem Verbrauch von den Stadtwerken als Grundversorger erhalten.

Dies sei nicht zum ersten Mal passiert, deshalb habe er nun die Nase voll und Anzeige erstattet. Die Forderungen seien nicht nur unbegründet, sondern entbehrten auch jeglicher Rechtsgrundlage.

Stadtwerke sehen sich im Recht

Letzteres sehen die Stadtwerke definitiv ganz anders, bei denen sich die Staatsanwaltschaft laut Sprecher Thomas Nordiek noch nicht gemeldet habe. Er verteidigt die Praxis mit Verweis auf das Energiewirtschaftsgesetz und einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Januar 2008. „Es liegen uns eben keine Zählerstände vor“, so Nordiek. „Wenn Herr Puchmüller diese zum Beispiel anhand von Übergabeprotokollen mit den Mietern angeben kann, sind wir bereit, eine Abrechnung auf Basis dieser Werte zu erstellen.“

Er räumt ein, dass es bei diesem Thema häufiger Probleme mit Eigentümern gebe. In solchen Fällen, wenn also nach einem Auszug ein neuer Mieter nicht unmittelbar einzieht, sei es am besten, einen Leerstandsvertrag abzuschließen – ohne Grundpreis in den ersten sechs Monaten und grundsätzlich ohne Kosten, wenn es in der Zeit keinen Verbrauch gibt. Dies empfiehlt auch der Eigentümerverband Haus & Grund: „Damit kann man sich unnötigen Ärger ersparen“, sagt Geschäftsführer Armin Frenkert.

Es bleibt trotzdem spannend, wie der Streit zwischen Puchmüller und den Stadtwerken ausgeht.