Duisburg. . Der Wirtschaftsjurist und Ex-Boxer Bernd Puchmüller setzt sich seit vielen Jahren zur Wehr. Zuletzt ging er bei einem Gerichtsstreit um einen Baum als Sieger hervor.
Wenn es drauf ankommt, wehrt sich Bernd Puchmüller. Das war schon früher als aktiver Boxer im Ring so. Seit einigen Jahren bringt er Senioren bei einem Fightclub für die Gruppe 60plus des Meidericher Vereins Muay Thai Duisburg und künftig bei seinen regelmäßigen Stippvisiten in der Dominikanischen Republik Kindern Selbstverteidigung bei. Der Wirtschaftsjurist (71) kann aber auch mit Worten um sich schlagen, ist ein Gerechtigkeitsfanatiker und hat sich deshalb schon das eine oder andere Mal mit der Stadt angelegt. Erst jetzt wieder mit Erfolg.
Sturmschäden
„Ich kann die Duisburger nur dazu animieren, sich nicht alles gefallen zu lassen“, sagt der 71-Jährige, der drei Häuser in Duisburg besitzt, Wohnungen unter anderem an der Hansastraße in Duissern vermietet. Dort mussten Dirk Rosellen und Stefan Rosellen-Goßens kurz vor Ostern miterleben, wie Bäume in ihrem Garten durch einen Sturm beschädigt wurden. Eine Fichte krachte über den Zaun aufs Nachbargrundstück, eine andere war in Schieflage geraten.
„Der Baum drohte, aufs Haus zu krachen.“ Darin waren sich zumindest die Mieter, auch Brigitte Walz im ersten Stock, und Bernd Puchmüller einig, weshalb der Eigentümer rasch die Stadt kontaktierte und um eine Fällgenehmigung bat. Die wurde auch erteilt – allerdings mit der Maßgabe, einen neuen Baum als Ersatz zu pflanzen. Der Grund: Ein zertifizierter Baumkontrolleur hatte bei einem Ortstermin keine Gefahrenlage ausmachen können. Die muss vorhanden sein, damit eine sogenannte Ersatzpflanzung nicht notwendig wird.
Klage eingereicht
Puchmüller beschwerte sich zunächst ohne Erfolg, reicht Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. In einem Schreiben an das Gericht, das der WAZ vorliegt, verwies die Stadt darauf, dass besagte Fichte „kerzengerade stand und keinerlei Neigung zum Haus zeigte“. Der 71-Jährige legte seinerseits Fotos vor und riet dem Baumkontrolleur in einer schriftlichen Einlassung , „die vertikale wie horizontale Sichtfähigkeit durch einen zugelassenen Augenarzt untersuchen zu lassen“. Nun nahm die Stadt die Forderung zurück, einen neuen Baum zu pflanzen. „Es ging um einige hundert Euro, aber mir vor allem darum, dass die Stadt sich so einfach nicht verhalten darf“, so Puchmüller.
Stadtsprecher Jörn Esser bestätigt auf Nachfrage den Vorgang. Dass solche Fälle vor Gericht landen, sei die absolute Ausnahme. Aus Erfahrung gebe es nach einem Sturm rund 50 berechtigte Anfragen, bei denen Fällungen genehmigt werden – ohne die Pflicht, Ersatzpflanzungen vorzunehmen, so Esser. Nur in rund zehn Fällen werde angeordnet, einen neuen Baum zu pflanzen.