Duisburg. Bei einer Pegida-Demo in Duisburg soll ein Keltenkreuz gezeigt worden sein. Das Symbol ist verfassungswidrig, die Polizei soll nicht gehandelt haben.

Mit diesem Transparent wird sich der Landtag beschäftigen müssen: Bei einer Pegida-Demonstration am 1. Februar in Duisburg wurde nach Informationen der Ruhrbarone ein Transparent mit dem Keltenkreuz gezeigt. Ein entsprechendes Bild kursiert im Internet. Das Keltenkreuz gilt als verfassungswidriges Kennzeichen nach Paragraf 86a im Strafgesetzbuch, unter anderem, weil eine neonazistische und 1982 verbotene Partei es genutzt hat. Da sich die Duisburger Polizei laut der Ruhrbarone trotz mehrfacher Hinweise angeblich nicht gekümmert hat, soll das jetzt die Politik übernehmen.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Daniel Schwerd, als Pirat in den Landtag gewählter und inzwischen parteiloser Abgeordneter aus Köln, hat sich bereits einen Tag später, am 2. Februar, der Vorwürfe angenommen mit seiner Kleinen Anfrage "Rechtsfreier Raum Nazidemo in NRW? Symbol verbotener Organisation auf Duigida-Demo unter den Augen der Polizei". Er fragt, welche verfassungswidrigen Kennzeichen seit 2012 auf Demos gezeigt wurden, wann die Polizei nicht eingriff und warum nicht.

"Man kann nicht erwarten, dass jeder jede Abwandlung kennt"

Derweil kann die Duisburger Polizei nach Aussagen von Polizeisprecher Joachim Wawrzeniewsky im Nachhinein nicht mehr rekonstruieren, welche Polizisten sich angeblich nicht des möglichen verbotenen Symbols angenommen haben: "Wir hatten an dem Tag Hundertschaften aus ganz NRW im Einsatz. Jeden einzelnen Polizisten zu fragen, ob er das Symbol gesehen und darin auch ein Keltenkreuz erkannt hat, ist schlichtweg unmöglich."

Auch interessant

Es gebe einfach zu viele Grenzbereiche. "Die betreffenden Personen wissen meist genau, was verboten ist, und wandeln die Symbole dann entsprechend ab." So habe das mit dünnen Strichen gezeichnete Zeichen auf dem Plakat am 1. Februar in Duisburg stark einem Fadenkreuz geähnelt. Das Keltenkreuz sei in seiner Ursprungsform eher wuchtig. Gesehen habe die Polizei das strittige Plakat erst hinterher, im Internet. "Man kann nicht erwarten, dass jeder Polizist jede Abwandlung kennt", sagt Wawrzeniewsky. Hinzu komme, dass nicht klar ist, wie lange das Plakat mit dem Zeichen hochgehalten wurde. Für ein Foto würden wenige Sekunden reichen.

Dennoch haben die Beamten auf den vergangenen 48 Pegida-Demonstrationen immer wieder Fahnen und Plakate einkassiert, wenn nicht klar war, ob sie gegen Paragraf 86a verstoßen. Nach einer Prüfung durch Staatsanwälte oder Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sind sie aber allesamt als verfassungskonform wieder ausgegeben worden, so der Polizeisprecher. Genaue Zahlen kann er nicht nennen. In weniger als 20 Fällen habe es Anzeigen wegen verfassungswidrigen Verhaltens gegeben - "jemand hat etwa den Hitlergruß gezeigt, mit Farbe ein Hakenkreuz gesprüht oder 'Heil Hitler' gerufen", erläutert Wawrzeniewsky.

Anzeige ist erstattet - bis zu drei Jahre Haft drohen

Im Fall des vermeintlichen Keltenkreuzes habe auch im Nachhinein keine Privatperson Anzeige erstattet. Vielmehr ist es die Duisburger Polizei selbst gewesen, die den Fall an die Staatsanwaltschaft herangetragen hat, nachdem sie im Netz davon erfahren hatte. Die Ermittlungen laufen - derzeit noch gegen Unbekannt. Staatsanwältin Anna Weiler kümmert sich um den Fall. Sie sagt: "Der Anfangsverdacht einer Straftat besteht." Sollte es sich bei dem Symbol auf dem Plakat tatsächlich um ein Keltenkreuz handeln, drohen denjenigen, die es hochgehalten haben, bis zu drei Jahren Gefängnis.

Update: Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Broschüre zum Thema Rechtsextremismus mit dem Titel "Musik - Mode - Markenzeichen" erstellt. Im Teil E der Broschüre sind die in Deutschland strafbaren und nicht strafbaren Kennzeichen aufgelistet. Hier kann die Broschüre kostenfrei als pdf-Datei heruntergeladen werden.