Duisburg. . Die Haltung der Stadt Duisburg zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist bekannt. Nun hat sie Zahlen auf den Tisch gelegt, um ihr „Nein“ zu begründen.

Die ablehnende Haltung der Stadtverwaltung beim Thema Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist bekannt. Nun hat sie erstmals Zahlen auf den Tisch gelegt, um ihr „Nein“ zu begründen.

Bei den geplanten Ausgaben von 5,5 Millionen Euro würde die Stadt, wenn sie denn der Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen zur Gesundheitskarte zustimmen würde, eine Verwaltungspauschale von jährlich 440.000 Euro an die Krankenkassen zahlen. Diese Verwaltungspauschale beträgt acht Prozent an den zu erstattenden Leistungen, mindestens jedoch zehn Euro pro Flüchtling und Monat. Für die Sozialverwaltung sind diese acht Prozent nicht nachvollziehbar, denn der Bundesgesetzgeber selbst setzt bei dieser Personengruppe nur bis zu fünf Prozent an. „Warum für Flüchtlinge diese Verwaltungskostenpauschale so deutlich abweichen soll, wurde von den Krankenkassen bisher nicht begründet“, kritisiert die Stadt.

Zusätzliche Umlage von zehn Euro pro Kopf

Zumal die Stadt über die Jahre ein eigenes funktionierendes zentrales Prüf- und Abrechnungsverfahren entwickelt hat, das lediglich 165.000 Euro pro Jahr kostet. Im Gegensatz zu den 440.000 Euro pro Jahr, die bei der Einführung der Karte an die Krankenkassen zu bezahlen ist. Die seit Jahren praktizierte Krankenhilfeprüfung ist, so sagt es die Sozialverwaltung, so erfolgreich und wirtschaftlich, dass auch die Nachbarstädte Oberhausen, Essen und Mönchengladbach ihre Krankenhilfefälle gegen eine Kostenbeteiligung von Duisburg prüfen lassen. Eine interkommunale Kooperation, die tatsächlich klappt und Duisburg jedes Jahr 56.000 Euro in die klamme Stadtkasse spült.

Bei der Gesundheitskarte müsste die Stadt zusätzlich eine Umlage von zehn Euro pro Kopf und Jahr für den Medizinischen Dienst bezahlen, eine einmalige Gebühr in Höhe von zehn Euro für die Ausstellung der Gesundheitskarte käme ebenfalls hinzu. Kleinvieh macht halt auch Mist.

Ein immenser Verwaltungsaufwand

Aber die Stadt sieht auch ganz praktische Probleme. Die technischen Voraussetzungen der Karte seien nicht optimal, der Status „eingeschränkte Krankenhilfe“ kann nicht gespeichert werden, weshalb in der Praxis der eingeschränkte Leistungskatalog, den die Neuankömmlinge beanspruchen dürfen, schicht und ergreifend in den Arztpraxen nicht erkannt wird. An- und Abmeldeverfahren binden Personal, einige Vorgänge könnten nur in Papierform bearbeitet werden.

All dieses bedeutet nach Einschätzung der Stadt, einen „immensen“ Verwaltungsaufwand, der im Gegensatz zu den proklamierten Zielen der Rahmenvereinbarung, die Gemeinden von Verwaltungsausgaben zu entlassen und Bürokratie abzubauen, steht. Für die Verwaltung ist damit klar: „Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist in Duisburg unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar“. Das letzte Wort zu dieser Entscheidung hat die Kommunalpolitik, die in weiten Teilen bereits signalisiert hat, der Verwaltungsmeinung bei diesem Thema zu folgen.