Duisburg. Wende im Fall der angeblich entführten und drei Tage lang festgehaltenen Duisburgerin im Herbst 2015: Jetzt wird gegen die 26-Jährige selbst ermittelt.
Der Fall hatte im Herbst für Aufsehen gesorgt: Eine 26-jährige Duisburgerin soll im Oktober entführt, drei Tage lang von Kriminellen festgehalten und misshandelt worden sein. Das zumindest erzählte sie der Polizei. Doch mittlerweile haben die Ermittler offenbar Zweifel, ob die Schilderungen der Wahrheit entsprechen: "Die Ermittlungen im Ursprungsverfahren dauern noch an", so Staatsanwältin Anna Christiana Weiler am Dienstagmittag auf Anfrage, "wir haben zwischenzeitlich aber auch ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung und Falschaussage gegen das vermeintliche Entführungsopfer eingeleitet."
"Anfangsverdacht besteht"
Es gebe Hinweise darauf, dass die junge Frau sich die Entführung nur ausgedacht haben könnte. "Der Anfangsverdacht besteht", sagt die Staatsanwältin. Das Verfahren gegen die 26-Jährige sei am 4. Dezember eingeleitet, die Akte bereits an ihren Verteidiger geschickt worden. Er habe nun bis Mitte Januar Zeit, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen.
Die Duisburgerin hatte der Polizei berichtet, sie sei am 17. Oktober zwischen 21 und 22 Uhr an der Bushaltestelle Max-Planck-Straße in Neumühl von zwei maskierten Männern in einen dunklen Kleintransporter mit Schiebetür gezerrt und in eine unbekannte Wohnung gebracht worden. Dort sei sie drei Tage lang festgehalten und geschlagen worden. Am 20. Oktober sei sie dann zwischen 16 und 17 Uhr im Bereich Mühlenweide ausgesetzt worden, sagte die Frau aus.
Zwei Männer saßen in U-Haft
Mit Details hielt sich die Polizei seinerzeit nach Bekanntwerden der Vorwürfe wegen der laufenden Ermittlungen zurück. Sie suchte dringend nach Zeugen, doch Hinweise erhielt sie kaum. Ende Oktober wurden zwei Verdächtige verhaftet; die beiden Männer (33 und 22) saßen laut Staatsanwältin 19 Tage lang in U-Haft. Damit käme auch noch der Tatvorwurf der mittelbaren Freiheitsberaubung in Betracht. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, droht der Frau nicht nur eine Geld-, sondern auch eine Freiheitsstrafe.