Duisburg. Vor über einem halben Jahr haben Gegner der Grundsteueranhebung in Duisburg Klage eingereicht. Einen Gerichstermin gibt es immer noch nicht.
Auch nach mehr als einem halben Jahr liegt die eingereichte Klageschrift der Gegner gegen die Grundsteuererhöhung 2015 unbearbeitet beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Ohnehin, die Aussicht auf Erfolg dürfte gering sein.
SGU-Ratsherr Karlheinz Hagenbuck ist dennoch unverdrossen weiter zuversichtlich, dass die drei Musterklagen, darunter eine von der CDU-Ratsfrau Gertrud Bettges, gegen die Ende 2014 von Rot-Rot-Grün beschlossene Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer um 160 auf 855 Prozentpunkte Erfolg haben werden. 8000 Duisburger hatten vergangenes Jahr auch eine Online-Petition gegen die Steuererhöhung unterschrieben. Aber der Landtagspetitionsausschuss wurde nicht aktiv, sah keine Verstöße gegen das Haushaltsrecht und auch keine zu hohe steuerliche Belastung.
Klagen auch in anderen Städten
Klagen in anderen Städten in der Vergangenheit waren ebenfalls erfolglos, wenn sie die Höhe der Steueranhebung im Visier hatten. So hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen selbst bei einer fast verdoppelten Grundsteuer in Selm 2012 keine „unzulässige Erdrosselungswirkung“ festgestellt. „In unserer Klagebegründung zielen wir aber auch nicht auf die Höhe der Grundsteuer ab“, gibt sich Hagenbuck optimistisch.
Denn die beauftragte Kanzlei, die auch die Kläger gegen die Müllgebühren vertreten hat, argumentiert damit, „dass die Stadt an anderer Stelle hätte sparen müssen, anstatt den Bürger zur Kasse zu bitten“, so Hagenbuck. Schließlich habe die Stadt damals eine Sparliste im Volumen von knapp elf Millionen Euro für den Etat 2015 vorgelegt, die Rot-Rot-Grün dann aber einkassiert hatte.
„Wir gehen davon aus, dass es im Frühjahr oder spätestens im Frühsommer zum Prozess kommen wird“, gibt sich der Steuerprotestler kämpferisch. „Wir wurden darüber informiert, dass das Gericht derzeit mit Asylanträgen beschäftigt ist und es deshalb zu einer Verzögerung kommt“, so Hagenbuck.