Duisburg. . Helmut Kirsten hat das Sortiment seines Kioks um Suppen oder Dosen-Gemüse erweitert. Deshalb darf er seine Bude nun sonntags nicht mehr öffnen.

Helmut Kirsten sieht sich in seiner Existenz bedroht. Seine Bude soll einem Schreiben des Ordnungsamts aus dem Dezember zufolge nicht mehr als Kiosk gelten, sondern als Einzelhandelsgewerbe. Vor einiger Zeit hatte Kirsten sein Sortiment an Lebensmitteln erweitert. Neben den kiosküblichen Waren wie Zigaretten und Süßkram bietet er auch Lebensmittel wie Suppen oder Gemüse aus der Dose an. Und zwar zu viel, sagt das Ordnungsamt.

Getränke, Tabakwaren, Süßwaren, Zeitungen und Zeitschriften gehören zum Standard-Sortiment eines Kiosks. „Sofern im geringen Umfang Waren über diesen Warenkreis hinaus verkauft werden, wird dies bisher von Seiten des Bürger- und Ordnungsamtes toleriert“, sagt eine Stadtsprecherin auf Anfrage der Redaktion.

Über den Umfang des darüber hinaus gehenden Angebots von Helmut Kirsten sind Ordnungsamt und Kioskbetreiber unterschiedlicher Meinung. „Ich hab’ hier keine große Lebensmittelabteilung“, sagt Kirsten, lediglich ein Regal sei mit Essbarem gefüllt. „Das ist nur für Leute, die was vergessen haben, und für Senioren.“ Zu viel aber für das Ordnungsamt, das die sofortige Anmeldung als Einzelhandel fordert.

Einzelhandelsläden dürfen am Sonntag nicht öffnen

Für Kirsten ein Problem. „Als Einzelhandelsgeschäft darf ich Sonntag nicht mehr öffnen. Dann geh’ ich pleite. Ich brauche die sieben Tage, um meine Rechnungen zu bezahlen“, sagt er. Während ein Kiosk täglich von 6 bis 5 Uhr geöffnet haben darf, sind die Öffnungszeiten bei einem Einzelhandelsgeschäft eingeschränkt: Samstag muss es ab 22 Uhr geschlossen haben, an Sonn- und Feiertagen ganz.

Kirsten fühlt sich von der Stadt ungerecht behandelt. Im Angebot habe er größtenteils Kioskware. Sein Sortiment wieder auf das übliche zu beschränken oder ein Einzelhandelsgewerbe anzumelden, betrachtet er nicht als Lösung. „Dann muss ich mein Geschäft schließen und wieder Hartz IV anmelden.“