Duisburg. Ein 23-Jähriger war angeklagt, bei der Kurden-Demo “Freiheit für Öcalan“ im April 2014 einen Polizisten getreten zu haben. Am Ende fehlten Beweise.

Mit einem Freispruch endete am dritten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Stadtmitte am Freitag der Prozess gegen einen 23-jährigen Innenstadtbewohner. Laut Anklage hatte er bei der Abschlusskundgebung einer Demonstration „Freiheit für Öcalan“, zu der das Kurdische Solidaritätszentrum aufgerufen hatte, am 12. April 2014 im Hochfelder Rheinpark einen Polizisten attackiert. Doch am Ende fehlten dafür die Beweise.

Der Beamte soll im Laufe der tumultartigen Zustände bei der Kundgebung zunächst vom Angeklagten und weiteren, unbekannt gebliebenen Mittätern geschlagen worden sein. Als der Polizist taumelte, soll der 23-Jährige ihn mit Anlauf in den Bauch getreten haben. Der Beamte stürzte, landete mit einem Schädel-Hirn-Trauma im Krankenhaus und war vier Wochen lang dienstunfähig.

Keiner konnte sich erinnern, wer schlug und trat

Der Angeklagte schwieg zu diesem Vorwurf. Und keiner der zahlreichen Zeugen – ein Dutzend Polizisten wurde vernommen – konnte den Tatvorwurf stützen. Übereinstimmend sagten die Beamten aus, dass es bei der Kundgebung zu Übergriffen gekommen sei. Man habe beobachtet, dass der verletzte Kollege von mehreren Personen angegriffen wurde und auf den Boden sank. Wer schlug und wer trat, daran konnte sich keiner der Zeugen mehr genau erinnern.

Auch Video-Aufzeichnungen der Polizei erwiesen sich als wenig aussagekräftig. Zwar sah man den verletzten Polizisten und mutmaßlich auch den Angeklagten. Dass er schlug oder trat, war aber nicht auf den Bildern zu sehen.

Geschädigter konnte nichts sehen

Nicht einmal der Geschädigte, der wegen eines privaten Unfalles erst am Freitag vernommen werden konnte, konnte etwas zu dem Angeklagten sagen: Bei den ersten Schlägen habe er trotz Helms seine Brille verloren und nicht gesehen, wer zugetreten habe, so der 32-jährige Beamte.

Verteidiger und Staatsanwalt benötigten für ihre Schlussvorträge nicht viel Zeit. Übereinstimmend forderten sie Freispruch. Das Schöffengericht entschied entsprechend.