Duisburg. Nach den Tumulten bei der Kurden-Demo “Freiheit für Öcalan“ im April 2014 steht jetzt ein 23-jähriger Duisburger wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

Die tumultartigen Zustände, die bei der Abschlusskundgebung der vom Kurdischen Solidaritätszentrum ausgerufenen Demonstration „Freiheit für Öcalan“ am 12. April 2014 im Hochfelder Rheinpark ausbrachen, haben die Justiz in Duisburg bereits mehrfach beschäftigt. Bei Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten waren mehrere Beamte verletzt worden, eine Reihe von Verfahren wegen Körperverletzung und Landfriedensbruch war die Folge.

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Am Freitag begann in einem der Fälle vor dem Amtsgericht Stadtmitte ein weiterer Versuch, ein Verfahren gegen einen 23-jährigen Duisburger anderthalb Jahre nach dem Ereignis endlich abzuschließen. Beim letzten Verhandlungsversuch hatte das Verfahren nicht starten können, weil die Zeugen der Polizei kurzfristig zu einem Sondereinsatz abberufen worden waren. Doch weit kam das Schöffengericht auch am Freitag nicht.

Der 23-jährige Duisburger muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Gemeinsam mit weiteren Mittätern soll er am 12. April 2014 auf einen Polizisten eingeschlagen und ihm, als er taumelte, so heftig in den Bauch getreten haben, dass der Beamte zu Boden stürzte. Der Polizist landete mit einem Schädel-Hirn-Trauma im Krankenhaus, war einen Monat lang dienstunfähig.

Ein Dutzend Bereitschaftspolizisten soll vernommen werden

Nach der Verlesung der Anklageschrift beantragte der Staatsanwalt, dem Angeklagten einen so genannten rechtlichen Hinweis zu erteilen. Mit diesem dann vom Gericht erteilten Hinweis wollte der Anklagevertreter vor allem redaktionelle Fehler, sprich Tippfehler, in der Paragrafenkette der Anklageschrift korrigieren. Doch der Verteidiger nutzte sein Recht auf Unterbrechung. Er müsse sich mit seinem Mandanten auf die neue Situation einstellen, so seine Begründung. Eine vom Gericht angebotene zweistündige Verfahrenspause reichte dem Anwalt nicht aus.

Nun wird das Verfahren kommenden Freitag fortgesetzt. Wegen der geplanten umfangreichen Vernehmung von Zeugen – alleine ein Dutzend Bereitschaftspolizisten soll vernommen werden – wird der Prozess voraussichtlich frühestens am 4. Dezember abgeschlossen werden können.