Duisburg. Das Amtsgericht Duisburg verurteilte einen angehenden Lehrer zu sechs Monaten und einer Woche Haft mit Bewährung - wegen einer Flasche Likör.

Der räuberische Diebstahl ist ein Delikt das häufig angeklagt, aber nur selten ausgeurteilt wird. Denn um den Paragrafen 252 des Strafgesetzbuches anzuwenden, muss das Gericht davon überzeugt sein, dass ein auf frischer Tat ertappter Dieb Gewalt oder Drohungen angewendet hat, um die Beute zu behalten. Das war auch bei einem Hochfelder, der am Montag vor dem Amtsgericht stand, nicht zu beweisen. Dennoch war der Fall bemerkenswert.

Laut Anklage hatte der 23-Jährige, als er mit einer Flasche Likör im Rucksack beim Diebstahl in einem Supermarkt an der Heerstraße erwischt wurde, die Kassiererin weggeschubst und ihr dann in den Bauch geboxt. Alles, um mit der Beute - eine Flasche Likör im Wert von 11,99 Euro - abhauen zu können. Was allerdings ohnedies nicht klappte, da Passanten ihn ausbremsten.

Der Angeklagte gab den Diebstahl unumwunden zu. Allerdings behauptete er, er habe sich nur der Personalienfeststellung entziehen wollen. Denn erst, als die Kassiererin ihn ansprach, fürchtete er plötzlich um seine berufliche Zukunft: „Ich bin Lehramtsstudent für Sport und Kunst.“ Und „aktive Gewalt“, so der Pädagoge, habe er nicht angewendet. „Es kann sein, dass die Frau sich verletzt hat, als wir um den Rucksack rangelten.“

Zeugin schildert Sachverhalt ganz anders

Doch die 31-jährige Zeugin schilderte den Sachverhalt ganz anders: „Der Alarm ging los und ich habe ihn gebeten, ob ich mal in seinen Rucksack schauen dürfte.“ Der Angeklagte habe sie daran gehindert, indem er ihr die Finger verdrehte. „Dann hat er mich weggeschubst.“ Dabei habe sie sich an der Schulter verletzt. Doch die 31-Jährige gab nicht auf: „Ich bin hinterher, habe ihn an der Tür gepackt.“ Der Angeklagte habe sie in den Bauch geboxt. „Mir blieb die Luft weg.“

Das Gericht sah keinen Grund, an der Darstellung der Zeugin zu zweifeln. Da nutzten auch die Appelle des Angeklagten nichts, das Schöffengericht möge doch an seine Zukunft denken. Wegen Diebstahls und Körperverletzung verurteilte das Gericht den 23-Jährigen zu sechs Monaten und einer Woche Haft, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der Fall wird mit Sicherheit in die Berufung gehen, denn mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten wird es mit der Lehrer-Karriere kaum klappen.