Wegen versuchter räuberischer Erpressung stand ein ehemaliger Bergmann aus Oberhausen vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Laut Anklage hatte er am 4. September 2014 den Sohn eines früheren Geschäftspartners bedroht, um so 38 000 Euro von ihm zu erpressen. Doch bewiesen werden konnte das im Strafverfahren nicht.

Laut Anklage war der Vorfall, der sich vor einem Supermarkt im Duisburger Norden ereignet haben soll, recht dramatisch: Mit fünf Begleitern soll der 58-jährige Oberhausener den Geschädigten, einen 31-jährigen Autohändler aus Duisburg, umringt haben. „Wenn du nicht zahlst, bringe ich dich um und lege deinen Laden in Schutt und Asche“, soll er gedroht haben. Und die unbekannten Begleiter hätten das mit Schlägen unterstrichen, vor denen das Opfer schließlich zur Polizei flüchtete.

„Dieser Vorfall hat sich nie ereignet“, kommentierte der Angeklagte den Vorwurf. Tatsächlich sei der Vater des Geschädigten einst ein Geschäftspartner gewesen. „Wir hatten beide einmal ein Reisebüro. In dem Zusammenhang habe ich ihm 38 000 Euro geliehen.“ Doch er habe versucht, das Geld auf dem Gerichtsweg einzuklagen. „Warum sollte ich die Schulden nun von seinem Sohn haben wollen?“

Der angebliche Geschädigte machte im Zeugenstand keine besonders gute Figur. Er verwickelte sich in zahlreiche Widersprüche. So hatte er bei der Polizei angegeben, den Angeklagten sofort erkannt zu haben. Vor Gericht hieß es: „Ich kannte ihn ja gar nicht.“ Und der Zeuge berichtete dem Schöffengericht, der Angeklagte habe ein Messer in der Hand gehalten und damit herumgefuchtelt. Er selbst habe hinterher eine böse Schnittwunde an der Hand gehabt. Bei der Polizei hatte der 31-Jährige zu Protokoll gegeben und unterschrieben: „Verletzungen habe ich nicht.“

Staatsanwältin und Gericht verzichteten auf die Vernehmung weiterer Zeugen, die allesamt nicht direkt an dem Geschehen beteiligt gewesen waren. Vom Ende der Beweisaufnahme dauerte es – einschließlich der Plädoyers – bis zur Urteilsverkündung nicht einmal fünf Minuten: Freispruch auf Kosten der Staatskasse.