Duisburg/Wuppertal. Ein 56-jähriger Duisburger war monatelang als falscher Strafverteidiger aktiv. Nun wurde der Hochstapler zu 16 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

Ein 56-jähriger Angeklagter aus Duisburg ist zu 16 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt, weil er sich als falscher Anwalt mit erschwindeltem Doktortitel regional als Strafverteidiger von Profi-Dieben ausgegeben hat. In seinem Prozess vor dem Amtsgericht in Wuppertal sagten Opfer aus, sie hätten Strafen teils nur deshalb absitzen müssen, weil er sich nicht gekümmert habe - entgegen klarer Absprachen. Ein Zeuge: „Er hat eine super Rolle gespielt. Er hat mich für dumm verkauft.“

Kunden kamen auf Empfehlung

Laut Urteil nutzte der erheblich vorbestrafte Angeklagte von Sommer 2013 bis Herbst 2014 eine Art Wohnbüro „Am Buchenbaum“, in der Nähe des Duisburger Gerichtes. Eine schwarze Robe samt Schlips soll dort an einem Regal gehangen haben; ansonsten war die Einrichtung spärlich: Um Faxe versenden zu können, nutzte der falsche Anwalt ein Internetcafé um die Ecke. Die Kunden kamen auf Empfehlung: Sie hatten sämtlich Schwierigkeiten anderweitig Hilfe zu finden, weil sie wenig Deutsch sprechen.

Der Arbeitslose, der angibt „eine Ingenieurwissenschaft“ und Jura studiert zu haben, war aufgeflogen, weil Polizisten ihn überprüft hatten: Er hatte sich während Ermittlungen als Anwalt vorgestellt, aber keine schriftliche Vollmacht nachgereicht. Ein Beamter aus Niedersachsen, Ermittler in einer Sonderkommission gegen organisierten Bandendiebstahl: „Er war steuerlich bundesweit überhaupt nicht registriert. Und die Vereine, für die er angeblich gearbeitet hat, waren zumindest in Duisburg nicht eingetragen.“

Kaffee und Zigaretten als Honorar

Bei einer Durchsuchung fanden die Fahnder Hinweise auf eine weitere mögliche Einnahmequelle des 56-Jährigen: Demnach hatte der Angeklagte bei der Polizei mit Pass-Daten von Mandanten angefragt „ob gegen die etwas vorliegt“. Auf diese Weise erfuhr er, wer in der Fahndungsliste war und wer sich noch frei bewegen konnte. Laut Zeugen wurde der falsche Jurist außer mit Geld auch mit gestohlenem Kaffee und Zigaretten bezahlt.

Der 56-Jährige, der sich ohne Anwalt verteidigte, hat angegeben, eine ungenannte „Behörde“ habe ihn ursprünglich gedeckt. Der Prozess gegen ihn sei nur möglich, weil er in „Ungnade“ gefallen sei. Ansonsten habe er in seinem Büro Kindergeldanträge ausgearbeitet; für Rechtsrat habe er Mandanten an zwei Duisburger Anwälte vermittelt. Das Gericht glaubte ihm nicht. Der Angeklagte muss 150 Stunden gemeinnützig arbeiten, um in Freiheit bleiben zu können. Robe und Krawatte sind als Tatwerkzeuge eingezogen.