Duisburg. In der Öko-Industrie wollten die Anleger gutgläubig investieren. Doch sie saßen Betrügern auf. Die bekamen vom Landgericht Duisburg jetzt ihre Strafe.

Mit vergleichsweise milden Strafen endete vor dem Duisburger Landgericht der Prozess gegen vier Angeklagte, die mit einer angeblich sicheren Anlagemöglichkeit in die Erforschung regenerativer Energien zwischen Mai 2006 und Juni 2007 Anleger in ganz Deutschland betrogen hatten. Die Wirtschaftsstrafkammer verurteilte die drei 33 bis 39 Jahre alten Duisburger und einen 37-jähriger Düsseldorfer zu Bewährungsstrafen zwischen 15 Monaten und zwei Jahren.

2013 hatten zwei der Angeklagten in den USA eine Firma namens „Reg Fuel“ gegründet. Geschäftsaktivitäten entwickelte das auf dem Papier im Bundesstaat Delaware ansässige Unternehmen allerdings nie. Das hatte die Täter, zu denen später die beiden mitangeklagten Komplizen stießen, nicht davon abgehalten, Kunden vorzugaukeln, man würde lukrative Technologien zur Rückgewinnung von Treibstoff aus Plastikabfällen entwickeln.

Beste Gewinnaussichten vorgegaukelt

Der Düsseldorfer war Verkaufsleiter des kriminellen Unternehmens. Von einem Call-Center in Düsseldorf aus wurde Kunden mittels Telefonwerbung vorgemacht, dass das Unternehmen sehr erfolgreich sei. Ein Börsengang mit besten Gewinnaussichten stehe unmittelbar bevor.

Schriftlich garantierten die Betrüger den Anlegern sogar, dass ihnen durch eine angebliche Rückversicherung bei einer Schweizer Bank auch beim Scheitern des Börsenganges mindestens fünf Euro pro Anteilsschein ausbezahlt würden. Tatsächlich waren die für 4,50 Euro pro Stück verkauften Papiere völlig wertlos, ihr Geld sahen die Kunden nie wieder.

Schadenssumme deutlich niedriger zuvor genannt

Die im Urteil festgestellte Schadenssumme fiel mit 700.000 Euro zuletzt deutlich niedriger aus, als der ursprünglich in der Anklageschrift genannte Betrag von 1,2 Millionen Euro. Zu den vergleichsweise milden Strafen trug am Ende des mehrtägigen Strafverfahrens das weitgehende Geständnis der Angeklagten ebenso bei wie der Umstand, dass einer der Männer während des Prozesses eine erhebliche Schadenswiedergutmachung über 200.000 Euro leistete.