Duisburg. Das Abholzen von Bäumen auf Privatgrundstücken soll in Duisburg künftig ohne Genehmigung möglich sein. Die „Große Koalition“ nennt das „bürgerfreundlich“, der Umweltdezernent rät ab.

Wer einen Baum im eigenen Garten oder Kleingarten fällt, soll dafür künftig keine Genehmigung mehr benötigen. Das besagt die Änderung der Baumschutzsatzung. Die SPD und CDU am Montag im Umweltausschuss beantragten und mit der eigenen Mehrheit beschlossen. Die „Große Koalition“ setzte sich über erhebliche Bedenken von Umweltdezernent Ralf Krumpholz (Grüne) ebenso hinweg wie über die Einwände von Grünen, Linken und Piraten. Sie fühlten sich vom Antrag, per Tischvorlage zu Sitzungbeginn präsentiert, überrumpelt. Der Rat muss diesen Ausschuss-Beschluss noch bestätigen.

Kettensägen-Massaker befürchtet

Einig waren sich Verwaltung nur in einer Feststellung: „Die Bürger gehen verantwortungsvoll mit ihren Bäumen um.“ Deshalb, so Dezernent Krumpholz, gebe es keinen Anlass zur Satzungsänderung. Nur etwa fünf Prozent der alljährlich rund 1650 Anträge zur Fällung eines oder mehrerer privater Bäume müsste die Verwaltung ablehnen. Mit der fälligen Gebühr (91 Euro) erziele die Stadt Einnahmen in Höhe von rund 300 000 Euro und könne bis zu 7000 Ersatzpflanzungen veranlassen.

Pro und Contra zur Baumschutz-Satzung

Pro von Ingo Blazejewski - Endlich überflüssige Bürokratie abbauen

Mein Freund, der Baum, das bleibt er auch weiterhin. Ich mag es grün, vor allem im Betongefüge einer Großstadt und erst recht im heimischen Garten. Was ich nicht mag, ist überflüssige Bürokratie und eine behördliche Beschneidung des gesunden Menschenverstands: Wenn mir auf meinem Grund und Boden etwas über den Kopf wächst, dann muss ich auch die Möglichkeit haben, darauf zu reagieren. Duisburg wäre nicht die erste Stadt, die ohne eine Satzung auskommt. Von den 1600 Anträgen im Jahr genehmigt die Verwaltung ohnehin mehr als 97 Prozent, kassiert aber dennoch je 91 Euro als Gebühr. Wofür?

Contra von Stefan Endell - Wer schützt den Baum vor dem Menschen?

Ja, eine Baumschutz-Satzung hat etwas von Bevormundung. Sie bevormundet die freie Fahrt der Motorsäge. Denn: Nicht immer agiert der Eigentümer samt Motorsäge vernunftgesteuert. Wir erinnern uns: Nach dem Sturmtief Ela wollten 150 Duisburger aus Angst vorsorglich gesunde Bäume absäbeln. Die Stadt lehnte ab. Bravo. Oder, was halten wir von diesen Argumenten: Der Baum macht mir alles dunkel und er macht Dreck, verstopft die Rinne, die Kanäle, überall liegen Früchte, fliegen Samen und Pollen, er macht mich krank. Falsch! Nicht mit, sondern ohne Baum werden wir krank. Eine simple Wahrheit.

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Dr. Randolph Kricke, Artenschutzbeauftragter der Verwaltung, wird deutlich: „Wir fürchten ein Kettensägen-Massaker.“ Er verweist auf Kommunen, die genau diese Erfahrung nach Abschaffung der Satzung machten. Außerdem, so Kricke, gebe die Änderung dem Bürger weder die Möglichkeit die Beseitigung des vermeintlich störenden Baums in Nachbars Garten, noch die Fällung von Bäumen im öffentlichen Raum durchzusetzen: „Darauf beziehen sich aber viele Beschwerden, die uns erreichen.“ Bekannt gewordene Fällungen ohne Genehmigung seien ebenso selten wie vorsätzlicher Baumfrevel.

"Nicht grundsätzlich gegen eine Änderung"

Naheliegender sei es daher, weitere Arten von der Baumschutz-Satzung auszunehmen. Denkbar sei auch, die Fällungen in Privatgärten bei einem Abstand von weniger als vier Meter zu Gebäuden zu erlauben. „Die Stadt Essen macht damit gute Erfahrungen“, so Kricke, „wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Änderung.“

Ganz andere Erwartungen haben SPD und CDU für die Folgen ihres Antrags. „Es gibt Städte, die haben gar keine Baumschutzsatzung, aber dennoch viele Bäume“, so Bruno Sagurna (SPD). „Bürokratieabbau“ sei der Verzicht auf Antrag und Gebühren für den Bürger, auf das Gutachten der Verwaltung. Die Änderung werde zu einer „bürgerfreundlichen Satzung“ führen und einen „jahrelangen Streit“ beenden. Somit sei es „ein guter Tag für Duisburg“ und kein „schwarzer Tag für den Baumschutz“, wie Anna von Spiczak (Grüne) feststellte.

Die Baumschutzsatzung gilt seit 2001 in Duisburg

Seit 2001 schützt die Satzung auch private Bäume. Ausgeklammert wurden Nadelgehölze (Ausnahme: Eiben) vor vier Jahren. Für die fachliche Begutachtung erhebt die Stadt 91 € Gebühr, zusätzlich werden 250 Euro pro Baum fällig für Ersatzpflanzungen, soweit sie der Eigentümer nicht selbst auf eigenem Grund vornimmt.