Duisburg. Ein Duisburger baut in seiner Wohnung Cannabis an - und das passt dem Vermieter gar nicht. Auf den Mieter wartet jetzt außerdem ein Strafprozess.

Mietstreitigkeiten landen häufig vor Gericht. Der Kündigungsgrund, um den es am Mittwoch vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz ging, stach aus der Masse der Fälle allerdings hervor: Der Vermieter hatte einem Mieter fristlos gekündigt und wollte ihn per Räumungsklage aus dem Haus bekommen, weil der seine Wohnung zu großen Teilen in eine Hanf-Plantage umgewandelt hatte.

Beklagter akzeptiert Vorschlag der Immobilienfirma

Die fragliche Wohnung befindet sich in Hüttenheim. Und dem Vermieter, der Deutschen Annington, passte es gar nicht, dass eine ihrer Wohnungen auch ein Zuhause für Cannabispflanzen geworden war. Dem Mieter hatte der Amtsrichter schon im Zusammenhang mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe deutliche Rechtsansichten übermittelt und finanzielle Hilfen der öffentlichen Hand verweigert.

Insofern war es wenig überraschend, dass der Beklagte sich gestern umgehend auf einen Vorschlag des Rechtsanwaltes der Immobilienfirma einließ. Bevor es überhaupt zur Erörterung der Sach- und Rechtslage kam, hatte der Kläger-Vertreter vorgeschlagen, der Mieter solle die Räumungsklage anerkennen, im Gegenzug würde er zu Protokoll geben, dass die Räumung nicht vor dem 4. Januar 2016 vollstreckt wird. Die Beklagtenseite verzichtete dafür ausdrücklich auf theoretisch denkbare weitere rechtliche Schritte gegen die Räumung.

Strafprozess wegen Drogenanbaus steht noch aus

Das Anerkenntnisurteil schafft für den Vermieter nun auf einfachste und schnellste Weise Rechtssicherheit. Der Mieter hat noch knapp zehn Wochen Zeit, bis er geräumt haben muss. Dass der Prozess auf diese Weise beendet wird, bedeutet für ihn die kostengünstigste Lösung.

Der Strafprozess vor dem Amtsgericht wegen des Drogenanbaus steht noch aus. Es werde dabei um die zentrale Frage des straffreien Erwerbs und Besitzes von Drogen für medizinische Zwecke gehen, deutete der Anwalt des Mieters an.