Duisburg. Wegen Untreue steht ehemaliger Handelsvertreter in Duisburg vor Gericht. Um Provisionen zurückzahlen zu können, griff er auf Kundengelder zurück.

Wegen Untreue in 44 Fällen muss sich seit Mittwoch ein 53-jähriger Rumelner vor dem Landgericht verantworten. Zwischen März 2006 und November 2009 prellte er als damaliger Handelsvertreter der BHW, später Postbank Finanzierungs AG, Kunden um rund 650.000 Euro.

Das Verfahren gegen den Angeklagten hatte schon einmal im März begonnen. Der Prozess war aber ausgesetzt worden, damit der Mann Unterlagen über den derzeitigen Stand seiner Finanzen und der gegen ihn gerichteten zivilrechtlichen Forderungen vorlegen konnte.

Angeklagter zweigte Kundengelder ab, um Löcher zu stopfen

Zu Beginn der zweiten Auflage des Prozesses wiederholte der 53-Jährige noch einmal das rückhaltlose Geständnis, das er bereits im Frühjahr abgelegt hatte. Als Leiter einer linksrheinischen Geschäftsstelle war der Mann zu guten Zeiten Chef von fünf Angestellten gewesen.

Doch irgendwann liefen die Geschäfte mit Bausparverträgen nicht mehr rund. Viele Kunden kündigten, der Angeklagte musste Provisionen zurück zahlen. Um Löcher zu stopfen, zweigte er Kundengelder ab, konnte die Anleger aber lange mit gefälschten Zwischenabrechnungen täuschen. Die Hoffnung des Mannes, die Summen noch einmal ausgleichen zu können, machten gesundheitliche Probleme zunichte.

Rumelner darf wegen Prozessverschleppung und Geständnis auf Bewährung hoffen

Ein Urteil soll am Donnerstag kommender Woche gesprochen werden. Der Vorsitzende machte aber bereits deutlich, dass der Angeklagte aufgrund seines Geständnisses und einer Prozessverschleppung durch die Justiz auf eine Bewährungschance hoffen darf.