Duisburg. Einschlägig vorbestrafter Geschäftsführer bestellt Schmuck, bringt ihn ins Leihhaus - und der Lieferant bleibt auf dem sechsstelligem Betrag sitzen.
Die Geschäfte in einem Juwelier-Laden in der Duisburger City liefen 2012 immer schlechter. Doch der faktische Geschäftsführer, ein 58-jähriger Mann aus Zülpich, bestellte trotzdem weiter bei einem Lieferanten hochwertigen Schmuck. Ein Teil der Ware landete allerdings in einem Pfandhaus und der Lieferant blieb auf einem sechsstelligen Betrag sitzen. Am Montag musste sich der 58-Jährige dafür vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten.
Die Anklage warf ihm gewerbsmäßigen Betrug in 19 Fällen und zweifache Untreue vor. Denn der Angeklagte hatte auch zwei Rolex-Uhren, die er im Auftrag eines Kunden für mindestens 38.000 Euro verkaufen sollte, ins Leihhaus gebracht. Das goldene Armband einer Kundin blieb bis heute verschwunden.
60 Schmuckstücke für 230.000 Euro
Der Angeklagte gestand die Veruntreuungen. Bei den Betrügereien zierte er sich ein wenig, ließ seinen Verteidiger von einer Erkrankung berichten, die ihn zeitweise den Überblick über die Geschäfte habe verlieren lassen und dass er mit dem Lieferanten über einen langen Zeitraum gute Geschäfte zur beiderseitigen Zufriedenheit gemacht habe.
Die Zeit vor der Verhandlung hatte der Angeklagte aber nur unzureichend genutzt: Das Gericht hatte eine 40 Seiten starke Liste von Schmuckstücken übersandt, die der 58-Jährige allerdings erst in einer halbstündigen Verhandlungspause durchsah. Danach räumte er ein, bis März 2013 insgesamt 60 hochwertige Schmuckstücke des Lieferanten im Wert von rund 230.000 Euro ins Leihhaus getragen zu haben.
Nur das Geständnis mildert die Strafe
Allerdings, so der Verteidiger, habe der Angeklagte mit einem Teil des Erlöses ja auch Schulden beim Lieferanten bezahlt. Das Gericht ging deshalb von einem Schaden von rund 140.000 Euro aus.
Strafmildernd wirkte sich zuletzt nur das Geständnis aus. Angesichts des hohen Schadens und einschlägiger Vorstrafen des Angeklagten, muss der 58-Jährige für zweieinhalb Jahre hinter Gitter.