Duisburger. Zwei Rumänen aus Duisburg sollen von einem Landsmann Schutzgeld erpresst haben. Doch der Geschädigte widersprach zum Prozessauftakt früheren Aussagen.
Schutzgelderpressung ist ein Delikt, das die Staatsanwaltschaft noch weniger gerne sieht, als viele andere Straftaten. Am Mittwoch begann vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz ein Verfahren gegen zwei 49 und 24 Jahre alte Rumänen aus Duisburg, denen in diesem Zusammenhang versuchte räuberische Erpressung, schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Doch die Beweislage ist alles andere als eindeutig.
Angeklagte schweigen zu den Vorwürfen
Am 2. Dezember 2014 sollen die Angeklagten, die in Begleitung mehrerer Männer waren, dem 39-jährigen Landsmann vor dessen Wohnung an der Bayreuther Straße aufgelauert haben. Sie sollen 2000 Euro gefordert haben. Als der Mann trotz der Drohkulisse und des Anblicks von Baseballschlägern nicht zahlen wollte, sollen sie ihm eine Goldkette vom Hals gerissen und ihn zu Boden geschlagen haben. Dann soll der Geschädigte mit einem Baseballschläger traktiert worden sein, bevor die Täter ihm 200 Euro aus der Hosentasche zogen und verschwanden.
Die beiden Angeklagten schwiegen am Mittwoch zu den Vorwürfen. Im Haftprüfungstermin hatten sie vor einiger Zeit noch behauptet, für diesen Tag ein Alibi zu haben: Sie seien in ihrer Heimat gewesen. Ermittlungen in Rumänien ergaben inzwischen allerdings, dass dies kaum der Wahrheit entsprechen dürfte.
Zeuge widerspricht seinen früheren Aussagen
Die Vernehmung des Geschädigten erwies sich als schwierig. Der seit sechs Jahren in Deutschland lebende Mann verstand offenbar trotz der Hilfe eines versierten Rumänisch-Dolmetschers viele Fragen erst im zweiten oder dritten Anlauf. Und entgegen seinen Angaben bei der Polizei belastete er vor Gericht nur den älteren Angeklagten. Auch in einigen entscheidenden Punkten widersprach der Zeuge früheren Aussagen: So gab er an, man habe ihm das Geld aus der Tasche gezogen, bevor er niedergeschlagen wurde.
Für das Verfahren, das möglicherweise weitere Amtshilfeersuchen Richtung Bukarest nötig machen wird, sind bis November fünf weitere Sitzungstermine vorgesehen.