Duisburg. Eltern, die Kinder in einer Tagespflege betreuen lassen, zahlen mehr als jene, die einen Kitaplatz haben. Das Jugendamt will handeln gegen die Ungerechtigkeit.
Es betrifft rund zwei Dutzend Familien in Duisburg. Das macht die Ungerechtigkeit aber nicht weniger gerecht. Sie haben Kinder, die zwischen zwei und drei Jahre alt sind, einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, den die Stadt über eine Tagespflegestelle erfüllt. So weit, so gut. In den oberen Einkommensklassen ist diese Art der Kinderbetreuung jedoch erheblich teurer als der Kita-Platz, und das findet eine betroffene Mutter ungerecht.
Sie möchte aus Sorge um das weitere Verfahren ungenannt bleiben, rechnet aber vor: „In der höchsten Einkommensstufe zahle ich 504 Euro monatlich ans Jugendamt - und zusätzlich den Essensanteil. In einer Kita würde ich nur 315 Euro zahlen, 189 Euro weniger. Das ist doch nicht gerecht.“ Auch eine fehlende Transparenz beklagt sie, denn die Tabelle für die Kita-Elternbeiträge sind problemlos überall online einsehbar, nach den Beitragssätzen für die Tagespflege muss man lange suchen.
Problem schon letztes Jahr bekannt
Das Problem mit den unterschiedlich hohen Gebühren fiel bereits im letzten Jahr auf, auch damals hatten sich Familien beschwert, Widerspruch eingelegt. Damals hatte das Jugendamt versprochen, die Satzung zu ändern, um die Ungerechtigkeit einzufangen, den Klageweg hatte keines der Elternpaare beschritten.
Jugendamtsleiter Holger Pethke erklärt, dass die Satzungsänderung inzwischen bei der Politik auf dem Schreibtisch liege und nach der Haushaltsgenehmigung durch den Jugendhilfeausschuss gehe. Ziel: Die mehr zahlenden Eltern von Kindern in Tagespflegeplätzen den Kita-Eltern gleichzustellen. Sein Dilemma: Die Veränderung ergebe eine Einnahmeverschlechterung und damit bringe er Kämmerer und Bezirksregierung gegen sich auf. Würde er umgekehrt die Elternbeiträge anheben, wären Politik und Bürger auf dem Baum. Zumal die Duisburger Elternbeiträge im landesweiten Vergleich im oberen Drittel liegen. Die Satzungsänderung gelte im übrigen nur für das letzte Tagespflegejahr, also für Kinder zwischen zwei und drei Jahren.
Pethke betont, dass die meisten Eltern mit Kindern dieser Altersgruppe froh über die kleinere und behütete Atmosphäre in der Tagespflege seien und auch die größere Flexibilität wertschätzen würden. Abgesehen davon findet er, dass sich Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit am Ende ausgleichen, weil für Kinder unter zwei Jahren in der Tagespflege 20 % weniger gezahlt würde: „Wer sein Kind in der Tagespflege betreuen lässt, hat im ersten und zweiten Lebensjahr weniger gezahlt als Kinder, die die ganze Zeit in einer Kita waren.“ Ein Kitaplatz für Unter-Zweijährige kostet in der höchsten Einkommensstufe 630 Euro, in der Pflege 504 Euro. Diese Gerechtigkeits-Rechnung geht aber nur auf, wenn das Kind da schon betreut wurde.
Elterngebühren sind einkommensabhängig
Aktuell (Stand 1. August) gehen in Duisburg 13 883 Kinder in eine Kindertagesstätte, 1752 werden in der Tagespflege betreut. Von den Kindern, die zwischen zwei und drei Jahre alt sind, besuchen 1075 eine Tagespflegestelle und 1827 eine Kita.
Die Elterngebühren sind nach Betreuungsstunden gestaffelt (25, 35 und 45 Stunden pro Woche) sowie in acht Einkommensstufen unterteilt. Ein Drittel aller Eltern zahlt aufgrund der Einkommenssituation gar keine Betreuungsgebühren.