Duisburg.
Es bleibt dabei: Weil er seine Ehefrau auf den Arm schlug, sie zwickte und zuletzt würgte, muss ein 32-jähriger Hamborner 2500 Euro (50 Tagessätze zu je 50 Euro) Geldstrafe zahlen. In zweiter Instanz bestätigte das Landgericht am König-Heinrich-Platz die Verurteilung durch das Amtsgericht Hamborn wegen Körperverletzung und wies die Berufung des Angeklagten zurück.
Laut Anklage hatte der Mann am Abend des 12. Juli seine neben ihm im Bett liegende Ehefrau bei einem Streit attackiert. Er schlug auf sie ein, zwickte sie in die Oberarme und würgte sie, allerdings nicht so stark, dass die Geschädigte keine Luft mehr bekommen hätte.
Der Angeklagte bestritt die Gewalttätigkeiten bis zuletzt. Seine Frau habe die falsche Beschuldigung gegen ihn nur erhoben, weil sie sonst von ihrer konservativen Familie nie die Erlaubnis bekommen hätte, ihn zu verlassen. Er glaube, dass sie damals schon einen neuen Mann gehabt habe, so der Schichtarbeiter.
Seltsame Vorstellungen von Ehe
Die 27-jährige Zeugin behauptete dagegen, der Angeklagte sei bereits in der Vergangenheit mehrfach gewalttätig geworden. Ihrer Familie habe sie das zunächst verschwiegen. Nach dem letzten Übergriff allerdings sei klar gewesen, dass sie die Ehe nicht habe fortsetzen können. Aus Angst vor dem Angeklagten habe sie hinter dessen Rücken die Wohnung in einer Überraschungsaktion leer geräumt und ihn verlassen.
Tatsächlich schien nicht nur der Angeklagte seltsame Vorstellungen von Ehe und Partnerschaft zu haben: „Nicht ich, sondern mein Mann hat Ehebruch begangen“, so die Zeugin. Auf Nachfragen stellte sich heraus, dass sie damit den Umstand meinte, dass er in Internet-Foren auch mit Frauen gechattet hatte. Außerdem, so die Zeugin, sei er in einem Fitness-Studio gewesen, was man ja wohl nur tue, wenn man mit Frauen anbandeln wolle. Trotzdem sah das Gericht zuletzt keinen Anlass, an den Angaben der Zeugin zu zweifeln.