Duisburg. Das Amtsgericht Duisburg verurteilte einen 34-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Er soll seine Freundin immer wieder geschlagen haben.
Ein wahres Martyrium musste eine 22-jährige Frau in der Nacht zum 11. Dezember 2013 erleiden. Immer wieder soll ihr damaliger Freund sie in seiner Wohnung in Rheinhausen geschlagen und dann ins Auto gezerrt haben.
Auch während der ziellosen Fahrt über die A 40 soll es Schläge gegeben haben, bevor der Mann versucht haben soll, die junge Frau aus dem Auto zu treten. Wegen mehrfacher Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung verurteilte ihn das Amtsgericht Stadtmitte am Mittwoch zu 18 Monaten mit Bewährung und 1500 Euro Geldbuße.
Anklage wie ein schlechter Thriller
Die Anklage las sich, wie ein schlechter Thriller. In dem über die Autobahn rauschenden Wagen soll der Angeklagte (34) seine Freundin mit einer Taschenlampe geschlagen haben. Dann hielt er an, klemmte eine Plastikflasche so in die Beifahrertüre, dass die sich nicht mehr schließen ließ, verbot seinem Opfer, den Gurt anzulegen, schaltete den Tempomat ein und beschleunigte auf rund 100 Stundenkilometer.
Seine Versuche, die Frau aus dem Auto zu treten, scheiterten. Dafür setzte er sie in den offenen Kofferraum, gab erneut Gas. Doch auch das überstand die sich festklammernde 22-Jährige, die der Angeklagte schließlich bis zum Abend in seiner Wohnung einsperrte. Die Geschädigte konnte zu Nachbarn flüchten.
Angeklagter bestreitet die Vorwürfe
Der 34-Jährige bestritt die Vorwürfe. Es habe viel Streit in der Beziehung gegeben. „Wir haben uns immer mal wieder getrennt, dann waren wir wieder zusammen.“ Zwischenzeitlich habe er eine andere Beziehung gehabt. Die von der Zeugin geschilderten Vorfälle seien aber frei erfunden.
Die 22-Jährige brach bei ihrer insgesamt anderthalbstündigen Vernehmung immer wieder in Tränen aus. „Niemand kann sich vorstellen, wie das ist, wenn man so geschlagen und verachtet wird.“
Eine Gerichtsmedizinerin konnte keine Widersprüche der auf Fotos dokumentierten Prellungen der Frau zu deren Aussage feststellen. Und auch ein Kfz-Sachverständiger hielt die Darstellung der Zeugin technisch für möglich.
Der Verteidiger sah im Plädoyer zu viele Widersprüche in der Aussage der 22-Jährigen. Sie habe inzwischen mehrere Darstellungen abgeliefert, mal etwas weggelassen, mal etwas hinzugefügt. „Offenbar neigt die Zeugin zu Übertreibungen“, so der Anwalt, der es außerdem für unglaubwürdig hielt, dass die Frau - laut ihren Angaben, weil der Angeklagte drohte, ihren Eltern etwas anzutun - nach den Vorfällen wieder zu ihrem Peiniger zurück gekehrt war.
Mit seiner Ansicht stand der Verteidiger offenbar allein. Das Schöffengericht folgte in vollem Umfang der rechtlichen Würdigung und dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.